Immunität aufgehoben

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Mafiaboss Berlusconi hat heute seine Immunität verloren. Nicht, dass diese Thesberlusconie bestätigt wäre, dass er Mafiaboss wäre, aber immer wieder taucht er im Zusammenhang mit dieser Vereinigung auf.

Nach der Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts sei das auf Berlusconi zugeschnittene Gesetz zur Immunität ranghoher Politiker nicht verfassungskonform und werde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Gleich mehrere Verfahren sollen nun gegen Berlusconi vor Verjährung wiederaufgenommen werden. So wird gegen ihn in Zukunft wohl auch wegen „Beeinflussung von justizbehörden“ wieder ermittelt. Ausserdem soll er seinen früheren Anwalt David Mills für Falschaussagen in den 90er Jahren bezahlt haben.

Rüchtrittsforderungen hatten bisher allerdings keine Chance. „Nichts wird passieren, wir werden weitermachen“, sagte der Ministerpräsident in Rom. Und: „Ich habe nie daran geglaubt, dass die Norm bestätigt würde bei elf linken Richtern.“

Das Immunitätsgesetz verletze den Verfassungsgrundsatz, dass jeder vor dem Gesetz gleich sei, hieß es.

Jörg Tauss: Urteilen vorm Urteil. Was ist dran an den Kinderporno-Vorwürfen?

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Ich habe eben mit Jörg Tauss über Twitter „gechattet“. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Kinderpornosachen wahr sind. Es hieß, dass er fast nur Bilder von Jungen h795px-Joerg_tauss_2005atte. Wie er mir aber eben in Twitter bestätigte, ist er schon 33 Jahren mit seiner Frau verheiratet.

Ich denke nicht, dass er schon begonnen hatte, die Tat vor 33 Jahren zu planen und so damals schon über eine Ehefrau als Tarnung nachzudenken. Das ist doch totaler Humbug.

Gut, es spricht viel gegen ihn – das ist wahr. Aber bis er nicht verurteilt ist, sollte sich niemand ein Urteil bilden. Niemand kennt den Mann und Politiker persönlich und kann die Lage einschätzen. Ich habe ihn als aufgeschlossenen Mann kennengelernt, wenn auch leider (noch) nicht persönlich, von dem ich mir eine solche Tat dennoch nicht vorstellen kann. (Klar, man kann es aber nicht zu 100% ausschließen).

Jeder Gerät in seinem Leben einmal in eine Lage, in der er  verdächtigt wird, etwas Schlechtes getan zu haben. Und damit meine ich Jeden – mich nicht ausgeschlossen. Oft klärt sich die ganze Sache auf.

Bei Jörg Tauss wird es sich herausstellen – ich möchte jedenfalls nicht der Richter in diesem Fall sein.

Foto: Elke Wetzig / Vielen Dank!

Online-Kontrollwahn geht weiter.

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Klar: Nach den Forderungen von der Leyens, will nun auch Bayern-Innenminister Joachim Herrmann Sperren einrichten – allerdings nicht für Kinderpornographie, wie es zuvor angekündigt wurde, sondern gegen rechtsextreme Seiten. Von sperreKritikern war bereits in der Vergangenheit angezweifelt worden, dass diese Sperren ausschließlich Kinderpornographie aussperren sollen.

Auch der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, hält eine Ausweitung für sinnvoll. Dem Onlinemagazin der Bild sagt er: „Da, wo es einen Straftatbestand gibt, kann eine Netzsperre sinnvoll sein.“

RatzingerOnline meint: Sinnvoll wäre die Methode nur, wenn es sich um eine unumgehbare Sperre handeln würde, die nicht auf Youtube-Videos in 17 Sekunden ausgehebelt wird. Ausserdem ist es nach wie vor nicht korrekt, dass kein Richter in die Entscheidung über zu sperrende Seiten angehört wird.

Wann hört der Kontrollwahn Schäubles, von der Leyens und deren Kollegen endlich auf?

Foto: Carsten Nadale / pixelio.de

Tauss ist erster Piratenabgeordneter.

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taussJörg Tauss ist heute aus der SPD ausgestiegen und zur Piratenpartei gewechselt. Hintergrund sind die Entscheidungen und Veränderungen der SPD zur Internetsperre von der Leyens, die in der Szene „Zensursula“ genannt wird. Tauss möchte mit dieser Aktion, seine Meinung zu diesem Gesetz und seinen klaren Protest demonstrieren. Von der Piratenpartei wird Tauss als „erfahrenster Abgeordneter im Bereich Neuer Medien“ bezeichnet und könne daher – im Gegensatz seiner Kollegen – sehen, was für eine piratGefahr dieses Zensurgesetz birgt.

Der RatzingerOnline-Blog hat Jörg Tauss per E-Mail zu seiner Entscheidung gratuliert und nocheinmal betont, wie sehr es bewundert wird, dass ihm SEINE Meinung und seine Echtheit wichtiger ist, als seine Karriere. Im Gegensatz manche Kollegen.

Tauss soll laut SPD-Vorsitzenden sein mandat zurückgeben – schließlich habe er das Mandat nur durch die SPD bekommen. Er weigert sich, dem nachzukommen. Somit ist Tauss Deutschlands erster Piratenpartei-Abgeordneter.

Tauss war in der Vergangenheit durch Besitzes von Kinderpornografie in die Öffentlichkeit geraten. Er behauptete stets diese pornografischen Inhalte für Recherchen benötigt zu haben. Die Piratenpartei heisst Tauss gerne Willkommen, da diese Vorwürfe bisher nicht bestätigt werden konnten.

Der Tag in Kürze. (In der Kürze liegt schließlich die Würze).

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Ich hätte eigentlich so viel zu berichten, aber da Dominik auch nur ein Mensch ist und kein Team von 100 Journalisten ist und auch nicht „BILD“-Zeitung heisst, fällt das heute sehr sparsam aus. Schlafen sollte der Mensch schließlich auch… ööööhm 8 Stunden!?

– Eben noch mit netten Studenten aus Leipzig draußen gewesen. Sachsen ist also auch noch ein Land mit kleinen Studiengebühren. BaföG in Höhe von 32 Euro bekommt eine junge Studentin. Sie sieht es positiv: So ist wenigstens schonmal die Telefonrechnung bezahlt.

P1000639– In Frankreich werden Piraten nun ganz schnell hochgenommen: Wer drei Mal beim illegalen Runterladen von Musik, Filmen oder Software erwischt wird, muss in Zukunft mit einem Internetverbot von 2 Monaten bis hin zu einem Jahr rechnen. In dieser Zeit muss der Internetvertrag weiterbezahlt werden. Zensur extrem?

– In München wurde ein 700 Jahre altes Klo gefunden. Sehr interessant…

– Na, sind die netten Herren und Frauen Poltiker wieder der Meinung, dass die 16-jährige, die einen „Amok“-Lauf geplant haben soll, zu viele Killerspiele gespielt hat?

Ansonsten habe ich nichts zu sagen und werde nun meine Nachtruhe antreten.

Gute Nacht, Welt!
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Ab Dezember: Deutschland testet Nacktscanner!

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Noch im Dezember will die Bundespolizei erste Labortests des Nacktscanners durchführen. Das bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums in dem Bestreben, den zivilen Luftverkehr sicherer zu machen. Erst im Oktober hatte die Bundesregierung mitgeteilt, keine Scanner an deutschen Flughäfen zuzulassen.

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Seit die EU-Kommission im Oktober den Einsatz von so genannten Nacktscannern auf europäischen Flughäfen erlaubt hat, bekommt der Datenschutz ein neues Thema geliefert. Die elektromagnetischen Strahlen der etwa telefonzellengroßen Boxen sollen in der Lage sein, nicht-metallische Waffen und Sprengstoffe zu erkennen, die ein klassischer Metalldetektor übersehen würde.

Der Haken: Auch Details des menschlichen Körpers wie Genitalien können bei der Analyse vom Sicherheitspersonal begutachtet werden. Diese Information führte zu einem Aufschrei von Datenschützern, Politikern und der Kirche. Kritisiert wurde die Tatsache, dass die EU-Kommission offenbar ohne ausreichende Vorabtests den Sicherheitsgewinn und die Akzeptanz der Bürger als gegeben vorausgesetzt hätte.

Nach der Einschätzung von Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, lässt sich das Sicherheitsniveau durch die Nacktscanner nicht verbessern. Die Bundesregierung nahm die heftige öffentliche Kritik Ende Oktober zum Anlass, eine Nutzung der Scanner an deutschen Flughafen auszuschließen.

Diese Erklärung hält aber offenbar die Behörden in Deutschland nicht davon ab, die grundsätzliche Effektivität des Nacktscanners zu überprüfen. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte, dass die Bundespolizei im Dezember mit Labortests des Nacktscanners beginnen werde. Man erhoffe sich Erkenntnisse auf die Frage, inwieweit sich die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs durch neue Technologien verbessern lasse.

Text: Moritz Zielenkewitz / netzwelt.de
Bild: netzwelt.de

Gentechnik – [Brief eines Abgeordneten]

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Heute hab ich mal wieder Post von meinem Lieblingspolitiker S. Kauder bekommen. Diesmal ging es nicht um den Petitionsausschuss, sondern um die Gentechnik in Deutschland. S. Kauder, der Chef des Petitionsausschusses, Mitglied im Rechtsausschuss und Abgeordneter für unseren Bezirk ist, schrieb in seinem Brief folgendes:

(Auszüge)

„Sehr geehrter Herr Ratzinger,
vielen Dank für Ihren Brief vom 19. Dezember 2007 zum Thema „Gentechnikfreie Landwirtschaft“. Ich weiß, dass die so genannte grüne Gentechnik viele Menschen bewegt und die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ihr skeptisch bis ablehnend gegenübersteht. Darauf muss die Politik eingehen und sie tut es auch. Daher möchte ich Sie gerne auf folgende Faktenlage hinweisen:

Seit Jahren werden in die Europäische Union Ölsaaten uns eiweißhaltige Futtermittel eingeführt, weil der Selbstversorgungsgrad […] bei nur etwa 35 Prozent liegt. […] 2006 lag der Anteil gentechnisch veränderter Sojabohnen an der gesamten Anbaufläche der USA bei fast 90 Prozent, in Argentiniern bei nahezu 100 Prozent und in Brasilien bei rund 60 Prozent. So kommen auch gentechnisch veränderte Futtermittel nach Deutschland. […]

Die derzeitige Kennzeichnungsregelung dient nicht der Aufklärung des Verbrauchers, sondern führt ihn in die Irre. […] Ein Großteil der Bevölkerung [meint], dass sie mit Gentechnik noch nicht in Berührung gekommen ist. Experten dagegen haben festgestellt, dass bei konsequenter Kennzeichnung 80 Prozent unserer Lebensmittel als gentechnisch verändert auszuzeichnen wären.[…]

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich für meine Person hätten nichts gegen eine konsequente Kennzeichnung aller Lebensmittel, für deren Herstellung gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt wurden. Dies ist aber eine Frage, die zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten entschieden werden muss. Die Bundesregierung wird sich in Brüssel dafür einsetzen.

Die von Ihnen angesprochenen Haftungsregelung, die erst ab einem Schwellenwert von 0,9 Prozent eingreift, hängt eng zusammen mit dem im vergangenen Sommer gefundenen Kompromiss zur Novellierung des Gentechnikrechtes.

Die Novelle des Gentechnikrechts beinhaltet neue Abstandsflächen zwischen Feldern mit genveränderten Pflanzen zu anderen Feldern. So werden mit dem künftigen Abstand von 150 Metern von herkömmlichen zu gentechnisch veränderten Pflanzen und 300 Meter zwischen Flächen mit Biomais und gentechnisch verändertem Mais zum ersten Mal rechtsverbindliche Sicherheitsabstände festgesetzt. […]

An dem von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Haftungsrecht wird nichts geändert. Es bleibt bei der von Rot-Grün beschlossenen Haftungsregelung, wonach eine Haftung erst ausgelöst wird bei einer gentechnischen Verunreinigung der Nachbarernte von über 0,9 Prozent. Die hängt damit zusammen, dass erst ab diesem Wert die Kennzeichnungspflicht besteht. […]

Haben Landwirt und Abnehmer einen niedrigeren Schwellenwert vertraglich vereinbart, so kann im Falle einer Verunreinigung von unter 0,9 Prozent die Haftung aus diesem niedrigeren Schwellenwert nicht auf Dritte abgewälzt werden. Unsere Rechtsordnung kennt nämlich keine Verträge zu Lasten Dritter. […]

Ich hoffe, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind. Oberstes politisches Ziel bleibt für meine Fraktion und mich der Schutz der Umwelt und der Schutz der Menschen.

Mit freundlichen Grüßen,
S. Kauder
Mitglied des Bundestages“

So, jetzt wissen wir etwas mehr.