36 EUR Abgabe an die GEMA stecken in jedem Smartphone-Preis

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androidSchon oft habe ich mich gewundert, warum Smartphones in Deutschland so viel teurer sind, als z.B. in den USA. Ein Grund sind die teuren Abgaben an Verwertungsdienste, wie z.B. die GEMA.

Nicht nur Technik und Software, die Entwicklung, Verpackung, Transport, Marketing und Werbung sind Grund für die teuren Preise von Smartphones. Für fast jedes Smartphone zahlt man 36 Euro Pauschalabgabe für Urheberrechtsverwertung, unter anderem an die GEMA.

Für jedes Gerät, welches zum Speichern geeignet ist, werden diese Gebühren fällig. Neben Rohlingen, Brennern, Festplatten, Fotokopierern, Festplatten, USB-Sticks und Speicherkarten umfassen diese Kosten eben auch Smartphones. Ab einer Speichergröße von 8 GB werden seit Januar 2011 36 EUR, für Geräte mit weniger Speicher 16 EUR und für Geräte ohne Touchscreen 12 EUR Extraabgabe.

Wie das Blog Androidnext berichtet, werden ein Teil davon auch für die bürokratische Infrastruktur verwendet: Die Gelder werden nämlich zunächst an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) überwiesen und gehen von dort aus an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) sowie die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) – vier Instanzen, deren Aufgabe in erster Linie darus besteht, Gelder einzunehmen und zu verteilen.

Was daran allerdings richtig wundert: Wenn man schon beim Smartphone-Kauf so viel an die GEMA zahlt, warum kann man dann nicht wenigstens auch YouTube-Videos auf seinem Gerät schauen, die in Deutschland gesperrt sind? Letztendlich verlangt die GEMA ja dann für die Nutzung dieser Videos doppelte Abgaben – einmal von Youtube und einmal vom Smartphoneinhaber. In keiner anderen Branche wäre das möglich. Doch selbst die Politik tut nichts dagegen.

Die GEMA ist eine wichtige Organisation für Künstler – aber die Vorgehensweise finden wir nicht toll.

Was sagen Sie dazu? Finden Sie diese Urheberrechtsabgabe gerechtfertigt?

Die Fakten des Koalitionsvertrages.

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Endlich hat das Warten ein Ende, denn der langersehnte 124-seitige Koalitionsvertrag ist heute von der Bundesregierung veröffentlicht worden. Darin sollen die Kernpunkte der künftigen Regierung geschildert sein. aufschwungDoch auch neben den netzpolitischen Dingen, die nicht ganz so erfreulich sind, wie sich das die Internetgemeinde gewünscht hat, sind auch weitere Punkte unklar oder schlecht geplant.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Vorratsdatenspeicherung
Zu den Vorratsdatenspeicherungen will die Regierung warten, bis ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht erfolgte. Nur ind dringlichen Fällen, sozusagen wenn es „um Leben und Tod“ geht, soll richterlich Zugriff auf die Daten beantragt werden können.

Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts […] aussetzen.

Auch die Fluggastdaten sollen weiter geschützt werden und nicht wie bisher für die USA frei zugänglich sein.

Pressefreiheit
Die Pressefreiheit soll gestärkt werden. Journalisten sollen sich künftig nicht mehr wegen Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie Material veröffentlichen, das ihnen zugespielt wurde. Außerdem können Materialien von Journalisten nur noch beschlagnahmt werden, wenn ein dringender Tatverdacht gegen den Journalisten besteht.

Erscheinungspflicht bei der Polizei
Die neue Koalition möchte eine Regelung schaffen, die Zeugen verpflichtet, bei der Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu erscheinen. Bisher war man nur verpflichtet, bei Staatsanwaltschaft und vor Gericht zu erscheinen.

Transsexuellenrecht
Das Recht ist nicht mehr zeitgemäß und soll vollständig reformiert werden.

Schutz geistigen Eigentums
Die Bundesrepublik möchte das Urheberrecht verschärfen.

Wir wollen deshalb den rechtlichen Rahmen für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums durch Patente, Marken und Muster weiter stärken und den Zugang zu Schutzrechten für den Mittelstand erleichtern. Wir werden uns auch auf europäischer und internationaler Ebene für wirksame Maßnahmen gegen die weltweite Marken- und Produktpiraterie einsetzen.

Melderecht
Ab sofort muss der Vermieter wieder einverstanden sein, wenn man sich einwohnermeldeamtlich irgendwo meldet. Ein Bundesmeldegesetz soll eingeführt werden.

Bürgerbeteiligung
Nicht ganz, wie das schweizer Recht, aber immerhin eine Stärkung:

Wir wollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung stärken. Dazu werden wir das Petitionswesen weiterentwickeln und verbessern. Bei Massenpetitionen werden wir über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse vorsehen.

Gerichtsvollzieher
Wer diesen Abschnitt verfasst hat, war nicht ganz bei Sinnen. Die Aufgaben der Gerichtsvollzieher sollen „auf Beliehene“ übertragen werden. Erinnert mich ein bisschen, wie diese privaten Kopfgeldjäger der USA. Warum ist man da nicht gleich auf die Idee gekommen, dass sich der Gläubiger sein Geld durch Waffengewalt zurückholen darf?

Energiepolitik

  • Kohlebau: „Wir wollen auch weiterhin den Bau von hocheffizienten Kohlekraftwerken ermöglichen.“
  • Atomenergie: „Die Kernenergie ist eine Brückentechnologie, bis sie durch erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann. […] sind wir bereit, die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards zu verlängern.“
  • Nukleare Lagerung: „Die Endlager Asse II und Morsleben sind in einem zügigen und transparenten Verfahren zu schließen.“, Gorleben soll weiter geprüft werden.
  • Umwelt: Wasserschutz: „Wird verbessert.“, Lärmschutz: „Wird verbessert.“, Meeres- und Fischschutz: „Wird verbessert.“, Immissionsschutz: „Wird verbessert.“, Kreislaufwirtschaft: „Wird weiterentwickelt.“

Verbraucherschutz / Ernährung
Eine Ampelanzeige auf Lebensmitteln ist ausgeschlossen. Es soll den „Verbraucher in die Irre“ führen. Ganz schlechte Idee – ich finde, so etwas wäre dringen notwendig gewesen.

BKA-Gesetz
Tja, das tut weh. Die Regierung hat sich entschieden, vorerst auf Sperren im Internet zu verzichten. Es soll gelöscht werden und geprüft, wie erfolgreich man mit dem Löschen von Kinderpornografie ist. Das Schlimme: So lang, wie der Bürokratieweg in der BRD ist, wird das natürlich nicht geschafft, mit dem Löschen.

Daher werden wir auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung das BKA-Gesetz daraufhin überprüfen, ob und inwieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist.

Da müssen wir nun durch. Die Suppe können wie auslöffeln, müssen aber auch mal in den sauren Apfel beissen.
Wir wollten es so!

Man sieht weiter, 2013.

Foto: Markus Hein / Pixelio.de

Schäuble gesteht: Zensurgesetz wegen Wahl.

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Wie die Deutsche Presseagentur heute berichtet hat Wolfgang Schäuble zugBarriereegeben, dass das Zensurgesetz (oder auch „Zugangserschwerungsgesetz für Stoppschilder im Internet“) handwerkliche Fehler enthalte. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen. Die Sperren sind von Ursula von der  Leyen heuer auf den Weg gebracht worden (RatzingerOnline berichtete).

Er sprach sich aber allgemein dennoch für eine stärkere Reglementierung im Internet aus: „Kultur wie Marktwirtschaft gehen nicht ohne den Schutz geistigen Eigentums“.

 

Medien: Gerichtsverfügung per Twitter.

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Das Medium „Twitter“ wird bereits von vielen Prominenten und Personen aus dem öffentlichen Leben verwendet. Sogar Krankenhäuser haben diese Form von Kurznachrichten bereits als Informationssystem für Angehörige entdeckt. Doch nun sorgt eine Schlagzeile aus Großbritannien bei Twitter-Fans für Aufregung – denn die erste einstwetwitterilige Verfügung wurde durch die Judikative in England versandt.

Ein Gericht, genauergesagt der High Court – ein Teil des obersten britischen Gerichtshofs, hat nun die Erlaubnis erteilt, Gerichtsverfügungen auch per Twitter zuzustellen. In diesem Fall hatte ein unbekannter Twitterer unter dem Namen des rechtsradikalen Polit-Blogger Donal Blaney getweetet. Er wurde aufgefordert, seine Identität zu offenbaren und es in Zukunft zu unterlassen, unter fremdem Namen zu twittern. Begründung: Damit werde gegen das Urheberrecht Blaneys verletzt.

Nach britischem Recht müssen laut BBC News gerichtliche Anordnungen nicht persönlich zugestellt werden, sondern es seien auch Kommunikationstechniken wie E-Mail oder Fax möglich. Aufgrund der Nachrichtenbeschränkung auf 140 Zeichen, enthielt die Twitternachricht einen Link zur vollständigen Anordnung.

Initiative gegen EU-Sperrung des Internets.

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Regelmäßige Leser meines Blogs wissen bereits, dass ich zusammen mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegen die Bundesrepublik geklagt habe. Genau dieser Arbeitskreis unterstützt nun eine weitere Initiative, die sich Blackout Europe nennt. Diese Gruppe hat es sich zum Ziel gesetzt, gegen die von der Europäischen Union geplanten Internetsperre vorzugehen.

Am 5. Mai 2009 wird im Europäischen Parlament eine Abstimmung zu diesem Thema stattfinden. Sollte sich die geplante Sperre des Internets durchsetzen, wird dadurch eine Vollzensur aller Bereiche stattfinden. Das Verfassen von Inhalten im Internet könnte erschwert werden, der Zugriff auf Musik, Fotos, Videos und anderem möglicherweise urheberrechtlichen Material stark eingeschärnkt werden und eine völlige Kontrolle aller Inhalte würde zustande kommen.

„Das Internet so wie wir es kennen, ist gefährdet“, wenn die vorgeschlagene neue EU-Vorschrift abgenickt wird. Nach den vorgeschlagenen neuen Regeln werden Provider in der Lage sein, die Anzahl der Webseiten, die man ansehen kann, rechtmäßig zu limitieren. Außerdem kann jeder Nutzer von bestimmten Diensten ausgeschlossen werden. Diese Limitierung wird mit dem hübschen Namen als „new consumer options“ getarnt, unter der man wählen kann, welches Paket man nutzen möchte, allerdings mit einer limitierten Anzahl von Möglichkeiten. Bye bye, Flatrate!

Handelt jetzt! Schreibt einen Brief an einen Abgeordneten, ein Fax oder eine E-Mail oder unterstützt die Organisation.

Mehr Infos gibts unter folgender Adresse (Englisch):
http://www.blackouteurope.eu

Webserie: Lizenzfreie Fotos von Pixelio.

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Besonders Blogger dürften dieses Problem kennen – und vielleicht auch schon in verschärfter Weise: Abmahnungen, weil sie Bilder veröffentlicht haben, die sie einfach im Internet fanden. Vielleicht kam es ja auch noch nicht so weit, weil der Blogger auf viele Bilder verzichten musste, um dieses Problem nicht zu bekommen.

pixelio

Das ist nun vorbei: Im Internet gibt es unzählige Dienste, die es Privatpersonen ermöglichen, Fotos unter bestimmten Stichpunkten hochzuladen und diese Anderen zur Verfügung zu stellen. Einer dieser Dienste heisst Pixelio. Dank Pixelio ist es möglich, kostenlose Bilder über fast jedes Thema, sekundenschnell aus dem Internet zu laden und auf seiner eigenen Webseite einzubinden. Im Suchfeld, das links auf der Seite angebracht ist, gibt man einfach das Wort, wie „Baum“, oder „Kettensäge“, oder gar „Palma de Mallorca“. Nun noch schnell das Bild downloaden, nicht vergessen den Namen des Fotografs auf der Seite zu integrieren und schon freuen sich unzählige Besucher über das Bild zum Thema.

Im Internet: http://pixelio.de

Polnischer Dieb.

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Habe gerade eine Seite entdeckt, die gezielt Einträge von blog.de-Bloggern klaut – ohne Angabe, woher die EInträge stammen. Ich bin davon nicht betroffen – überprüft doch bitte mal, ob ihr betroffen seit und der Dieb schon bei Euch zugeschlagen hat:

http://www.www3.tsorzel.pl/

Meine Blogfreunde FuchsiBerlin, Eliterator und PercyGermany sind auch davon betroffen, wie ich eben sehen konnte. Scheint ein polnischer Besitzer zu sein, denn der Blog ist mit polnischer Bloggersoftware ausgestattet und hat eine .pl-Domain.

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