Zusammen mit dem FoeBud e.V. klage ich mal wieder vor dem Bundesverfassungsgericht für die Freiheit. Genau genommen geht es um das Zugangserschwernisgesetz, das für 2011 geplant ist.
Mitmachen!
Mitmachen ist ganz einfach und sogar kostenlos. Auf dieser Internetseite (KLICK!) kann man sich registrieren, bekommt eine PDF zum Ausdrucken, die man unterschreibt und zurücksendet. Somit habt ihr die Vollmacht erteilt, vor dem Bundesverfassungsgericht von den Rechtsanwälten Stadler & Boecker vertreten werden zu dürfen.
Warum?
Wichtigste Kritikpunkte gegen das geplante Gesetz sind
- Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
- Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
- Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
- Sperren können die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
- Das Gesetz ist verfassungswidrig.




Als nächstes wird es vielleicht mal wieder ins Ausland gehen. Wobei mir Deutschland schon sehr gut gefällt. In welchem Land hat man es – trotz Zensurprobleme und Wirtschaftskrise – so einfach und schön, wie in Deutschland? Und der Norden ist wirklich toll. Der Süden zwar auch, aber irgendwie mag ich Flachland. Zuuumindeeeest, wenn es um die landschaftlichen Gebilde geht. Und das Flair…!
egeben, dass das Zensurgesetz (oder auch „Zugangserschwerungsgesetz für Stoppschilder im Internet“) handwerkliche Fehler enthalte. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen. Die Sperren sind von Ursula von der Leyen heuer auf den Weg gebracht worden (
Zum Einen wäre da das