Flomarkt-Besuch: Ich wurde betrogen + abgezockt!

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Vielleicht bin ich naiv, vielleicht zu gutgläubig. Vielleicht glaube ich auch einfach zu sehr an das Gute im Menschen. das was ich bei meinem letzten Flohmarkt Besuch erleben musste, ist für mich auf jeden Fall Erfahrung genug, entweder nicht mehr auf dem flohmarkt zu kaufen oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen.


Inhalt:

  1. Was ist passiert?
  2. Fazit
  3. Wie kann ich sicherer auf dem Flohmarkt kaufen?
  4. Eure Meinung

Abzocke von jungen Menschen: Der Führerschein

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Ich habe Anfang des Jahres meinen Führerschein gemacht. Wohl etwas spät – aber ich habe ihn gemacht. Während die anderen Freunde ihn bereits mit 18 machten, fing ich erst mit 21 an.

Die Fahrschule Jehle in Villingen kam mir da recht seriös vor. Und ich fühlte mich eigentlich auch ganz gut aufgehoben. Mein Fahrlehrer Alexander* hatte immer einen lockeren Spruch auf der Lippe. Auch wenn es oft mal etwas Ärger hab, wenn man etwas falsch machte, lernte man dennoch recht zügig.

Was mich bloß ärgert ist die Tatsache, dass diese jungen Leute abgezockt werden. Nicht von dieser Fahrschule, sondern genauergesagt von allen Fahrschulen. Auf einen Führerschein ist früher oder später jeder angewiesen. Ich selbst habe 2.100 EUR bezahlt. Früher konnte man für diesen Preis sogar einen LKW-Führerschein machen.

Die Prüfung vom TÜV schlägt mit 80 EUR zu Buche – geht ja eigentlich noch. Gäbe es da nicht den Posten der Fahrschule ‚Vorstellung zur Fahrprüfung‘, der 120 EUR kostet.

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*Name abgeändert

Internetauktionshaus Swoopo auf dem Schnäppchen-Vormarsch.

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[Trigami-Review]

Wenn man Menschen nach einem Online Auktionshaus fragt, so hört man meist nur einen bestimmten Namen. Doch auch ein anderes, nämlich swoopo.de (habt ihr sicher schon einmal in einer RTL-Werbung gesehen) mit dem Motto „Puls rauf, Preis runter“ ist auf dem Vormarsch:

Swoopo ist der Erfinder der sogenannten Penny-Auctions. Das Prinzip ist eigentlich gar nicht schwer zu verstehen: Mit Hilfe gekaufter Gebotsrechte (50 Cent pro Gebot) kann man bei Versteigerungen von Artikeln teilnehmen. Pro Gebot erhöht sich der Artikelpreis um einen bestimmten Wert, meist 1 Cent. Gleichzeitig wird wie in einer echten Auktion der Timer zurückgesetzt und erst wenn keiner mehr darüber bietet, hat der Höchstbietende den Artikel zum entsprechenden Preis gewonnen – aber das ist meist dann nur noch ein kleiner Eurobetrag. Wer das ganze immer noch nicht ganz verstanden hat, sollte mal auf dieser Seite vorbeischauen, da gibt es auch ein tolles Erklärungsvideo und noch weitere Informationen zum Dienst.

Und wer denkt, Swoopo würde unfair arbeiten, selbst mietbieten, per Robotern die Auktionen verlängern oder die Auktionsgewinner wären nicht echt, wird auf der Internetseite von ganz anderen Fakten überzeugt. “Der Kunde steht im Zentrum unserer Arbeit und unseres Handelns”, hat sich Swoopo.de als Leitspruch ausgedacht.

Ich habe mich einmal aus Interesse durch die beendeten Auktionen durchgeklickt und muss sagen, dass da teilweise wirklich super Schnäppchen zu machen sind (natürlich muss man dafür auch in die ein oder anderen Gebote á 50ct investieren). Zum Beispiel: Apple iPhone (5,36 EUR), Sony VAIO (22,66 EUR), 50 EUR Aral-Tankkarte (1,90 EUR), Sony PlayStation 3 (4,66 EUR) und eine Nintento Wii (5,78 EUR). Wenn das mal keine Schnäppchen sind. Rechnen wir mal aus, wenn wir 20 mal mitbieten, liegen wir letzendlich bei 20*0,50 EUR = 10 EUR + 5,78 EUR = 15,78 EUR statt 209 EUR für eine Nintendo Wii. Wie oft man tatsächlich mitbieten muss, steht in den Sternen.


Ein großes Kompliment kann man Swoopo allerdings machen: Das Online Auktionshaus ist mehrfach einfacher zu bedienen als seine langjährige Konkurrenz. Ich teste das ganze ja immer gerne mal mit Personen, die sich PC-technisch nicht gut auskennen. Außer kurz bei der Anmeldung, musste ich der Person bei der Bedienung von swoopo.de nicht weiterhelfen. Alle Funktionen lassen sich intuitiv bedienen.

Schnäppchen, so einfach wie nie!?
Probiert es aus!

Retten, was noch zu retten ist: Abmahnaktion von Schwalbe.

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Die Ralf Bohle GmbH („Schwalbe“, Hersteller von Reifen) hatte noch letzte Woche einige Blogger und Internethändler abgemahnt, da diese Bilder von Schwalbe-Produkten veröffentlichten (Netzpolitik.org berichtete). Dies hatte eine riesige Protestwelle zur Folge. Nachdem ich mich ebenfalls bei dem Unternehmen beschwerte, bekam ich nun folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

wir danken Ihnen für Ihre Nachricht.

Ihren Unmut in dieser Angelegenheit, können wir voll und ganz nachvollziehen. Wie wir in unserer offiziellen Stellungnahme bereits betont haben, bitten wir für die von uns gewählte Vorgehensweise um Entschuldigung. Wir geben Ihnen recht, dass dieses absolut nicht dem partnerschaftlichen Verhältnis entspricht, welches uns bereits von Beginn an mit unseren Kunden verbindet.

Unter der Welle der Entrüstung dürfen wir jedoch den Sachverhalt nicht verzerren. Die Verwendung von Bildern unseres Hauses ohne unsere Zustimmung stellt in jedem Fall eine Urheberrechtsverletzung dar.
Das ist den Händlern, die Bildmaterial von uns nutzen, in der Regel auch bewusst. Natürlich ist uns daran gelegen, unseren Kunden professionelles Bildmaterial zu werblichen Zwecken kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Allerdings ist die Nutzung der Bilder an einen Lizenzvertrag geknüpft, den es seitens des Fachhandels als unser Partner, zu unterzeichnen gilt. Die Unterzeichnung eines solchen Vertrages ist gerade im Zeitalter des Internethandels
für Unternehmen unverzichtbar geworden, stellt sie doch die einzige Möglichkeit dar, sich vor Missbrauch des Bildmaterials zu schützen. Dies dient letztendlich nicht nur dem Produktschutz, sondern auch dem Schutz des Konsumenten.
Daher sind Urheberrechtsverletzungen kein Kavaliersdelikt mehr.

Wir distanzieren uns von den Vorwürfen der „Abzocke“ und „Bereicherung“. Um das zu unterstreichen, verzichten wir in allen Fällen auf die Begleichung von Anwaltskosten bzw. übernehmen diese.

Das Unternehmen Bohle war immer ein enger Partner des Fachhandels und wird dies
auch in Zukunft sein. Für unser in diesem Fall unangemessenes Verhalten möchten wir uns
aufrichtig entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen,

RatzingerOnline meint: Hoffentlicht gibt’s keine Abmahnung, für das Schwalbe-Logo, oben.

Der Tag.

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Scheiß 1&1,5 diese Abzocker wollen meine Kündigung immernoch nicht annehmen. Schrecklich… Böhhhse Briefe kamen mal wieder von denen. Zumindest unfaire.

Ansonsten war mein Tag echt super. In einer verschneiten, baden-württembergischen Stadt war ich arbeiten. Die Kunden waren heute mal gut drauf. Ich natürlich – wie immer auch.

Werde jetzt Synchron-Gassi-en mit Nicole. Ausserdem Handy mal wieder synchronisieren und böse Briefe an 1&1 schreiben.

Die spinnen, die Römer…

Evangelisch vs. Katholisch.

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Früher verkauften die Katholiken Ablassbriefe. Sünden wurden durch Bezahlung erlassen. Das fand Martin Luther nicht in Ordnung und es entwickelten sich die Evangelisten.

Warum muss man in evangelischen Kirchen teilweise Eintritt bezahlen, um diese betreten zu können. Beten ist doch ncoh wichtiger als Sündenvergebung. Und das soll Geld kosten? Und das ausgerechnet bei den Evangelisten?

Wegkreuz in Oberschwaben

Nervende Rechtsnanwälte ohne berechtigte Forderungen.

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Mal wieder einen Brief an eine Rechtsanwältin in München geschickt, die meinte, lästige Abzocker vertreten zu müssen:

Sehr geehrte Frau Günther,

 
dies ist meine letzte Ermahnung. Sollten Sie es nicht unterlassen,
Briefe an Dxxxx Ratzinger zu schreiben, werde ich gegen Sie klagen
Und mich an die untenstehende Institution wenden.
Ich fordere die Löschung aller personenbezogenen Daten. Der Vertrag
Wurde von mir bereits vor Monaten schon, nach §119 und §123 BGB,
sowie §§5e und 6 des Konsumentenschutzgesetzes angefochten.
Ausserdem bekam ich keine schriftliche Widerrufsbelehrung Ihrer
Mandantschaft (§355 BGB). Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung
in den AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2
zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des
§ 355 BGB. I. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass
sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2
(die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005
(Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden.

Somit besteht kein Vertrag zwischen Dxxxx Ratzinger und Ihrer Mandantschaft.
Dies ist eine letzte Warnung. Sollten Sie uns erneut einen Brief zukommen
Lassen, so werde ich mich an folgende Institution wenden:

Rechtsanwaltskammer für den
Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33, 80331 München
Telefon: 0 89/53 29 44-0
Telefax: 0 89/53 29 44-28

Mal sehen, wie lange Sie dann noch Anwältin bleiben.

 
Mit freundlichem Gruß,

D. Ratzinger

 
Das nervt!

Neue Bundestagspetition

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Gerade habe ich mal wieder eine Bundestags-Petition eingereicht.

Bürger schließen im Internet Verträge ab, ohne es zu wissen, da die Kosten ganz unten im Kleingedruckten oder sogar nur in den AGB stehen. Das kann nicht sein und da muss ein neues Gesetz veröffentlicht werden…

9live-Abzocke

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Das ist echt der Hammer, mit welchen methoden 9live und Co. arbeiten!!!
http://arschrotze.blog.de/2007/08/27/sagenhafte_auflosungen_bei_9live_ud_co~2878576

Warum werden DIE nicht verboten, aber sonst alles andere??