[Update] – Gaby Kösters Zustand noch immer unbekannt.

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Update: Mit Gaby Köster ist alles in Ordnung. Sie hatte zwar einen Schlaganfall, aber ist entgegen anderer Behauptungen noch am Leben. Medien durften während 3 Jahren nicht mehr über Gaby Köster berichten. Dieses Vorgehen mit den Medien kann ich dennoch nicht verstehen. [Mehr]

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Originalbeitrag vom 25.10.2008 18:43:38:

Die Anwälte von Gaby Köster haben erneut eine Pressemeldung veröffentlicht. Hier der Originaltext:

In den letzten Tagen wurden verschiedenen Medien Informationen zugespielt bzw. angeboten, die vom angeblichen Tod Gaby Kösters handeln.

Bei diesen Informationen handelt es sich um haltlose Gerüchte, die anscheinend gezielt gestreut werden und von uns juristisch verfolgt werden. Im Auftrag unserer Mandantin und ihres Managements fordern wir die Medien weiterhin auf, von derartiger Berichterstattung zu den o.g. Gerüchten und zum Gesundheitszustand Abstand zu nehmen.

Der Sachverhalt betrifft ausschließlich die Privatsphäre von Gaby Köster. Wir sind daher auch beauftragt, gegen derartige Berichterstattungen rechtliche Schritte einzuleiten. Wir bitten um Beachtung dieses rechtlichen Hinweises.

Kontakt / Quelle

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
RA Helge Reich
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 15-0
Fax: (030) 88 00 15-55
e-mail: mail@schertz-bergmann.de

Links zum Thema

Interview mit dem Gaby Köster Anwalt

Strafanzeige gegen den Polizeipräsidenten.

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18 Seiten habe ich gerade an die Staatsanwaltschaft Stuttgart geschickt. Wie viele andere, möchte auch ich diese Ungerechtigkeiten nicht einfach so über mich ergehen lassen. Deshalb habe ich Anzeige gestellt – gegen den Polizeipräsidenten, die Täter und gegen deren weitere Vorgesetzten.

Hier kann man sie als PDF runterladen:

StaatsanwaltschaftAnzeige

Bitte macht weiter so, wie bisher!

Retten, was noch zu retten ist: Abmahnaktion von Schwalbe.

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Die Ralf Bohle GmbH („Schwalbe“, Hersteller von Reifen) hatte noch letzte Woche einige Blogger und Internethändler abgemahnt, da diese Bilder von Schwalbe-Produkten veröffentlichten (Netzpolitik.org berichtete). Dies hatte eine riesige Protestwelle zur Folge. Nachdem ich mich ebenfalls bei dem Unternehmen beschwerte, bekam ich nun folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

wir danken Ihnen für Ihre Nachricht.

Ihren Unmut in dieser Angelegenheit, können wir voll und ganz nachvollziehen. Wie wir in unserer offiziellen Stellungnahme bereits betont haben, bitten wir für die von uns gewählte Vorgehensweise um Entschuldigung. Wir geben Ihnen recht, dass dieses absolut nicht dem partnerschaftlichen Verhältnis entspricht, welches uns bereits von Beginn an mit unseren Kunden verbindet.

Unter der Welle der Entrüstung dürfen wir jedoch den Sachverhalt nicht verzerren. Die Verwendung von Bildern unseres Hauses ohne unsere Zustimmung stellt in jedem Fall eine Urheberrechtsverletzung dar.
Das ist den Händlern, die Bildmaterial von uns nutzen, in der Regel auch bewusst. Natürlich ist uns daran gelegen, unseren Kunden professionelles Bildmaterial zu werblichen Zwecken kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Allerdings ist die Nutzung der Bilder an einen Lizenzvertrag geknüpft, den es seitens des Fachhandels als unser Partner, zu unterzeichnen gilt. Die Unterzeichnung eines solchen Vertrages ist gerade im Zeitalter des Internethandels
für Unternehmen unverzichtbar geworden, stellt sie doch die einzige Möglichkeit dar, sich vor Missbrauch des Bildmaterials zu schützen. Dies dient letztendlich nicht nur dem Produktschutz, sondern auch dem Schutz des Konsumenten.
Daher sind Urheberrechtsverletzungen kein Kavaliersdelikt mehr.

Wir distanzieren uns von den Vorwürfen der „Abzocke“ und „Bereicherung“. Um das zu unterstreichen, verzichten wir in allen Fällen auf die Begleichung von Anwaltskosten bzw. übernehmen diese.

Das Unternehmen Bohle war immer ein enger Partner des Fachhandels und wird dies
auch in Zukunft sein. Für unser in diesem Fall unangemessenes Verhalten möchten wir uns
aufrichtig entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen,

RatzingerOnline meint: Hoffentlicht gibt’s keine Abmahnung, für das Schwalbe-Logo, oben.

Einsatz eskaliert: "Brutale Gewalt von Polizisten".

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Ein Einsatz des USK gegen einen Griller in München eskaliert: Die Polizisten malträtieren den Mann vorgewalt laufender Kamera – doch vor Gericht wird nur er verurteilt.

Die Bilder sind schockierend. Sie zeigen mehrere Polizisten, die auf einem halbnackten Mann knien. Sie pressen seinen Körper auf den Boden, Kopf und Hals liegen auf einer Bordsteinkante. Vor Schmerzen kann der Mann gar nicht mehr reagieren, er stöhnt.

Schließlich wird der Mann auf die Knie gezerrt, die Hände hinter dem Rücken gefesselt muss er in die Kamera blicken. Der Mann ist nicht etwa ein Schwerverbrecher. Er hat lediglich da gegrillt, wo es nicht erlaubt ist. Und er hat nicht sofort seinen Ausweis hergezeigt.

Jan A. ist ein gebürtiger Pole. Er lebt seit über 20 Jahren in Deutschland und ist Handwerker. Noch nie im Leben hatte er Ärger mit der Polizei – bis zu diesem Apriltag am Feringasee.

Es ist an einem dieser ersten Tage im Jahr, an denen die Sonne richtig warm scheint. Bis zu 15.000 Menschen sollen sich da am See breitmachen. Doch auch hier sollten die geltenden Gesetze eingehalten werden und so kontrolliert die Polizei die Verbotszonen – ein hoffnungsloses Unterfangen. Aus Sicherheitsgründen fordert er Hilfe von etwa 25 Personen (Unterstützungskommando) an.

Gegen 16 Uhr wird Jan A. kontolliert. Mit 0,8 Promille ist er etwas angetrunken – möchte aber nicht gefilmt werden. Seine Frau versucht, mit der Hand die Sicht der Polizeikamera zu verwehren. In seinem Land könne er sich benehmen wie er wolle, hier nicht, ist zu hören. Es soll die Stimme eines Beamten sein. „Fuck you“ sagt Jan A. daraufhin.

Die ganze Situation eskaliert als A. den Beamten nicht seinen Ausweis zeigen will. „Wir haben ihm unmittelbaren Zwang angedroht“, behauptet ein Polizist. Als er ihm in die Gesäßtasche langen wollte, habe Jan A. seine Hand weggeschlagen und ihn weggeschubst.

Doch das ist auf dem Video nicht zu sehen, es fehlen exakt sechs Sekunden! In der nächsten Szene ist ein Gerangel zu sehen, bei dem Jan A. zu Boden gebracht wird. Mehrere Beamte knien schließlich auf dem 46-jährigen Familienvater.

Ein USK-Beamter erleidet bei der Aktion eine Daumen-Stauchung. Die Anklage gegen Jan A. lautet daher nicht nur auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, sondern auch auf vorsätzliche Körperverletzung. Die Verteidiger Julia Weinmann und Andreas Fuchs sind entsetzt. Solch „brutale Gewalt von Polizisten“ habe sie noch nie gesehen, sagt Weinmann.

Bei Gericht besteht Annahme, das der Richter befangen ist. Amtsrichter Andreas Schätzl erwähnte, dass es sich um eine „harte Behandlung“ handle – dies sei ihm jedoch egal. Schätzl hört sich drei Zeugen an, allesamt Polizisten. Die Aussagen sind deckungsgleich. Dem Anwalt reicht das nicht. „Was wir hier sehen, ist ein äußerst brutaler Polizeieinsatz“, sagt er. „Und warum? Weil eine Familie am erst schönen Tag im Jahr grillen möchte und der Mann nicht gleich seinen Ausweis herzeigt.“ Die Beamten hätten „jede Verhältnismäßigkeit“ überschritten und offenbar „noch nie etwas von Deeskalation“ gehört.

Die Entscheidung des Richters fällt. Von den geforderten 100 Tagessätzen der Staatsanwaltschaft, spricht er nach 3 Minuten Entscheidung sein Urteil aus: 90 Tagessätze zu je 45 Euro…

Jan A. hat Atteste vorgelegt über Schürfwunden, Prellungen und Stauchungen. Es sind nur äußere Verletzungen, die inneren sitzen viel tiefer.

Ich persönlich kann verstehen, wie man sich in einer solchen Situation fühlt. Ich selbst wurde ungerechterweise von der Polizei auf dem Oktoberfest im Rahmen einer Pressetätigkeit festgenommen, einige Meter im Auto auf dem Boden liegend durch die Innenstadt gefahren und auf offener Straße rausgeworfen. Anzeige konnte ich nie erstatten, weil mir die Namen nicht bekannt gewesen waren.

SchülerVZ vielleicht doch nicht erpresst?

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Der Anwalt des verstorbenen mutmaßlichen SchülerVZ-Erpressers hat die Anschuldigungen gegen seinen schuelervz_LogoMandaten zurückgewiesen und schwere Vorwürfe gegen den Betreiber der VZ-Netzwerke erhoben.

Demnach versuchte der Verstorbene nicht, das Unternehmen zu erpressen, vielmehr war das VZ-Netzwerk bereit, ihm eine Art „Schweigegeld“ zu bezahlen, um den Fall nicht an die Öffentlichkeit kommen zu lassen.

Statt 80.000 Euro zu erpressen, soll durch ein Mitarbeiter der VZ-Gruppe ein „ein unbeziffertes Zahlungsangebot gemacht worden sein“. Dies berichtet die DPA in Anlehnung an Rechtsanwalt Ulrich Dost. Die User seien Kapital des Unternehmens. Wäre die Sicherheitslücke bekannt geworden, so bestünde die Gefahr von eventuellen User-Abmeldungen und somit auch die Werbeeinnahmen.

Polizei kann abgehörte Gespräche nicht löschen.

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Wie löscht man eigentlich diese ganzen Aufnahmen von mitgehörten Telefongesprächen? Mit dieser Frage schlägtaufzeichnung sich aktuell ein niederländisches Ministerium herum. DIe Antwort darauf: Leider ein Betriebsgeheimnis.

Es ist eine absurde Geschichte: Mitgezeichnete Gespräche zwischen Anwälten und ihren Mandanten müssten eigentlich vernichtet werden, so schreibt es das Gesetz in den Niederlanden vor. Die Verantwortlichen haben allerdings jahrelang verschwiegen, dass sie keine Ahnung haben, wie die Löschung in der Praxis funktioniert.

Aus der E-Mail eines Experten der Polizei ergibt sich zudem, dass es sich bei der verwendeten Technik um ein Betriebsgeheimnis des israelischen Herstellers des Computersystems, „Verint“, handelt. Um endlich rauszukriegen, wie das System eigentlich funktioniert und was beim Löschen genau passiert, untersucht die Polizeibehörde die Technik nun selbst. Zeitgleich befindet man sich auch im Kontakt mit dem Hersteller, in der Hoffnung, dass „Verint“ Informationen über die Funktionsweise seines Systems herausrückt.

Entsprechend verärgert äußert sich die Vorsitzende der Niederländischen Vereinigung der Strafverteidiger, Annelies Röttgering: „Es kann doch nicht sein, dass die Behörden so etwas Wichtiges wie den vertraulichen Kontakt zwischen Anwalt und Klient nicht garantieren können.“

In der Vergangenheit war es wohl schon mehrfach dazu gekommen, dass Strafverfahren geplatzt sind, weil die Aufnahmen von Gesprächen zwischen Angeklagten und ihren Anwälten nicht ordnungsgemäß gelöscht worden waren.

Foto: Andreas Preuß / Pixelio.de

Zurück in Possenhofen.

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Da bin ich wieder!
Zurück in Possenhofen – frisch und munter. Fast. Eine wolkenbedeckte Ungerechtigkeit hat sich nämlich gestern aufgetan. Ich wurde abgemahnt, von einen Villinger Anwalt, dessen Mandant, dieser Beitrag hier nicht gefiel. Allerdings meiner Meinung nach Pressefreiheitskonform und so behalte ich mir vor, ebenfalls einen Anwalt einzuschalten und dagegen vorzugehen. Früher oder später musste es so kommen, ich bin bloß froh, allen Geschädigten in der Vergangenheit eine wunderbare Plattform geboten zu haben.

Ansonsten gehts mir gut. Bahnfahrt war etwas anstrengend. Die letzten Tage waren super. Gestern seit Ewigkeiten mit Merker mal wieder alleine ein paar Bierchen getrunken. Beide nun wieder auf dem neuesten Stand, was das Liebes- und Sexleben des anderen betrifft ;). Andi habe ich in dieser Zeit oft besucht, natürlich auch meine Oma. Lustig wars!

Morgen fängt der Ernst des Lebens wieder an. Insgesamt nun fünf Tage am Stück (!) arbeiten, morgen und übermorgen in der Küche und dann an der Rezeption stehen auf dem Plan. Ich werds überleben, zumal der Rezeptionsdienst ja mehr, als nur Spaß macht.

Jetzt erstmal ne Gute Nacht!