Beschwerde an die Kommission der Europäischen Union (Kammern)

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Dominik T. Ratzinger
Villingen-Schwenningen

BESCHWERDE
AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHE UNION
WEGEN NICHTBEACHTUNG DES UNIONSRECHTS

Zusammenfassung

1. Der Beschwerdeführer, Dominik Ratzinger, wendet sich gegen seine kraft Gesetzes bestehende Pflichtmitgliedschaft nach zwei Jahren der Geschäftstätigkeit.

2. Der Beschwerdeführer rügt Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs I AEU), gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56, 57 AEU), gegen die Dienstleistungsrichtlinie (Art. 14 Ziff. 2 der Richtlinie 2006/123/EG) sowie gegen das Demokratieprinzip (Art. 2 Satz 1, Art. 10 EU sowie Art. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2, Art. 12, Art. 49 Abs. 1 EU).

3. Die Niederlassungsfreiheit wird durch die Pflichtmitgliedschaft massiv beschränkt, ohne dass es dafür eine Rechtfertigung gibt, wie sie der Europäische Gerichtshof, der speziell zu den deutschen Industrie- und Handelskammern noch nicht entschieden hat, für vergleichbare Beschränkungen fordert. Dasselbe gilt für die Dienstleistungsfreiheit. Die Aufgaben, die den Industrie und Handelskammern zugewiesen sind, rechtfertigen die Pflichtmitgliedschaft nicht, weil sie einerseits zu
unspezifisch sind und weil sie andererseits wegen ihres technisch-organisatorischen Charakters ohne weiteres von Privaten übernommen werden können. Zu unspezifisch und zugleich unter den Bedingungen einer demokratischen Ordnung völlig unzeitgemäß ist die Hauptaufgabe der Industrieund Handelskammern, das Gesamtinteresse ihrer Kammerzugehörigen zu vertreten. Die gutachterlichen Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern sowie deren nachgeordnete Mitwirkung in der staatlich getragenen Ausbildung rechtfertigen keine Pflichtmitgliedschaft.

4. Die Dienstleistungsrichtlinie ist insoweit verletzt, als Deutschland die Pflichtmitgliedschaft auch von solchen Dienstleistungserbringern vorsieht, die schon in einem anderen Mitgliedstaat, beispielsweise in Österreich, in einer vergleichbaren Kammer registriert sind. Die Dienstleistungsrichtlinie verbietet Doppelregistrierungen ausnahmslos (Art. 14 Ziff. 2 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie)).

5. Das Demokratieprinzip der Europäischen Union ist verletzt, weil Deutschland mit den Industrie- und Handelskammern öffentliche Einrichtungen unterhält, die einer demokratisch legitimierten staatlichen Kontrolle weitgehend entzogen sind. Besonders hier hat der Beschwereführer in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Hinzu kommt, dass die Binnenstruktur der Industrie- und Handelskammern den demokratischen Minimalanforderungen nicht genügt. Das Gruppenwahlrecht bei den Wahlen zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammern widerspricht dem elementaren Grundsatz der gleichen Wahl.

Dominik vs. GEZ: 1:0 für mich.

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Kurze Erzählung einer miesen GEZ-Geschichte: Ein Verwandter war nie bei der GEZ angemeldet, da er keinen Fernseher nutzt. Das glaubt die GEZ nicht und bucht monatlich von dessen Mutter ab. Diese ist nämlich schon lange bei der GEZ Kundin – muss nun auch die Gebühren des Verwandten tragen, für den es weder eine Anmeldung, noch eine Einzugsermächtigung gibt. Schriftlich gibt die GEZ niemandem Bescheid, bucht einfach nur ab.

Da habe ich mich natürlich eingeschalten. Nach mehreren erfolglosen Briefwechseln nun endlich der Bescheid:

Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sie haben uns Ihre besondere Situation geschildert. Nach sorg-
fältiger Prüfung melden wir Ihr Teilnehmerkonto ab. Gebühren-
rückstände bestehen nicht.

Beiliegend erhalten Sie eine Informationsbroschüre zum Thema
„neuartige Rundfunkgeräte“, wie z.B. Computer oder Laptop.

Sollen Sie ein neuartiges Rundfunkgerät zum Empfang bereit
halten, so freuen wir uns über Ihre Anmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE

Für alle, die mein letztes Schreiben interessiert, dass ich senden musste, dass die GEZ so reagierte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reagiere ich auf Ihr Schreiben vom 09. Juni 2010. Sie haben auf meinen letzten Brief nur mit einer ‚Abmeldebestätigung‘ reagiert, obwohl ich noch nie bei Ihnen angemeldet oder registriert war. Desweiteren haben Sie auf zusätzliche Punkte meines Schreibens nicht reagiert. Sie stellen mir einen Betrag in Höhe von 75,82 EUR in Rechnung, nachdem Sie diesen versuchten, vom Konto meiner Mutter XXX abzubuchen. Sollte ich gemäß §271 BGB bis zum Freitag, den 02. Juli 2010 keine Antwort dazu erhalten, wie Sie zu meinen Daten gelangt sind und warum Sie vom Konto meiner Mutter abbuchen, werde ich Strafanzeige wegen Betruges gegen den verantwortlichen Mitarbeiter erheben.

Ich fordere Sie außerdem (gleiche Fristsetzung wie oben, gemäß §271 BGB ) auf, 1.) mich über jegliche Informationen und personenbezogenen Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, gemäß §34 BDSG zu unterrichten, 2.) die Speicherung jeglicher Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, in der Zukunft zu vermeiden und eventuell noch vorhandene Daten mit sofortiger Wirkung von Datenträgern zu entfernen (§8, Absatz 4 des Rundfunkstaatsvertrages), 3.) es zu vermeiden weitere unbegründete Forderungen an mich zu stellen oder mich auf irgendeine Art und Weise, sei es telefonisch, elektronisch schriftlich, persönlich oder auf dem postalischen Wege zu kontaktieren oder mich versuchen zu kontaktieren, wenn es um Forderungen und/oder Investigationen von Ihrer Organisation geht, 4.) mir Auskunft darüber zu erteilen, wie Ihre Rechnungsstellung ohne das Vorhandensein von Rundfunkgeräten in meinem Haushalt von Ihrer Seite gerechtfertigt sein soll und 5.) die laufende Forderung in Höhe von 75,82 EUR einzustellen, da ich kein Kunde Ihrer Organisation bin, noch nie bei Ihnen angemeldet und eine Rechnungsstellung über die genannte Summe nicht rechtmäßig ist. Eine Abbuchung von einem nicht mir gehörenden Konto ist strafbar.
Diesen Brief begründe ich wie folgt: In §1, Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages, auf deren Grundlagen Sie arbeiten sollten, ist beschrieben: ‚Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.‘ Diese Geräte sind in meinem Haushalt nicht vorhanden. Somit trifft auch, wie in Absatz 2 genannt, nicht zu, dass es sich bei meiner Person um einen Rundfunkteilnehmer handelt. Jegliche Rechnungsstellung ist rechtswidrig und verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag.

Sollten Sie erneut wichtige Punkte dieses Briefes ignorieren, so werde ich mich an höhere Institutionen wenden.

Achtungsvoll,

XXX

Wahlskandal: Stadtverwaltung hat meinen Antrag also doch erhalten!

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Gestern habe ich noch davon berichtet, dass die Stadt Villingen-Schwenningen meinte, trotz umfangreicher Recherchen im Posteingang keinen Antrag zur Briefwahl von mir bekommen zu haben.

Aufgrund meiner Berichterstattung und/oder der Zusendung meines Screenshots auf einmal eine ganz neue, andere Antwort:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

unsere EDV hat erneut recherchiert. Es wurde tatsächlich ein E-mail-Eingang Ihres Absenders festgestellt. Leider ist es uns nicht möglich, Ihnen weitere Informationen zu geben. Wir können eingehende E-mails nur einen Monat zurückverfolgen. Dieser Zeitraum ist bereits überschritten.
Wir haben zahlreiche Anträge/Anfragen per E-mail bekommen. Alle diese E-mails wurden von uns beantwortet. Warum es bei Ihrer E-mail Schwierigkeiten gab, können wir, wie oben mitgeteilt, leider nicht mehr ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen aus der Landesgartenschaustadt 2010

Wie kann denn das sein?
Zumal doch auch einnen Monat später noch Ermittlungen möglich sein müssten.
Keine Entschuldigung – gar nichts!

Das wird auf jeden Fall noch ein Nachspiel mit sich bringen…
Vielleicht mal ne Info an den Bundeswahlleiter!?

Wahlskandal: Endlich Antwort erhalten.

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Vor kurzem berichtete ich, dass ich trotz Antrag keine Briefwahlunterlagen erhielt. Ich hatte damals per E-Mail diesen Antrag gestellt. Kurz nach der Wahl beschwerte ich mich selbstverständlich. Die fleissigen und – wie man schon an der schnellen Bearbeitung merkt – hochmotivierten Mitarbeiter antworteten mir heute:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

Ihre Beschwerde über die nicht beantwortete E-mail haben wir geprüft. Unsere Mitarbeiter der EDV-Stelle haben den E-mail-Eingang des Monats Mai gesichtet. Es wurde kein Eingang einer E-mail vom Absender „poststelle@dominik-ratzinger.de‘ festgestellt. Bislang haben wir keine Beschwerden dieser Art erhalten. Eingehende Anfragen oder Anträge per E-mail wurden von uns beantwortet, so dass es Wahlberechtigten in Villingen-Schwenningen möglich war, ihrem Wahlrecht nachzukommen.

Leider können wir Ihnen zu dem von Ihnen geschilderten Vorfall keine weiteren Angaben machen.

Mit freundlichen Grüßen aus der Landesgartenschaustadt 2010

Kann mir dann mal einer erklären, was DAS ist !? :

wahl

(Klick vergrößert ausnahmsweise)

Das ist mein verfasster Antrag per E-Mail in meinem Postausgang. Der Screenshot zeigt eindeutig, dass sie abgeschickt wurde. Und eine Lesebstätigung hatte ich damals auch erhalten.

Was soll das?

Bahn: Üble Kontrolleure / Keine zustehende Entschädigung.

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Ich habe nun schon knapp 10 mal über Probleme mit der Deutschen Bahn berichtet.
bahnAber dieses Wochenende hat die Deutsche Bahn den ultimativen Hammer gebracht: Alles begann am Samstag, mit meiner Fahrt nach Villingen. Im ICE werde ich von Kontrolleur Andreas G. aufgeweckt. Das nicht durch Sprache, sondern er rüttelt mich wach (1.). Ich zeige – wie bei jedem Kontrolleur – meinen Dienstausweis. Ich hatte aber nicht damit gerechnet, dass Herr G. es ganz besonders genau nimmt (2.): Er fordert zum Dienstausweis noch den Personalausweis. Dieser wird mir aber momentan erst von meiner Heimatstadt ausgestellt.

Nie wurde ein Personalausweis von einem Kontrolleur verlangt. Statt es auf sich beruhen zu lassen und mich zu ermahnen, das nächste Mal meinen Ausweis doch dabei zu haben, ruft er die Polizei in Augsburg an (3.). Ich verlange auf der Stelle die Zugchefin sprechen zu können. Frau P. Krepper, die zuständige Chefin schmunzelt, als der Kontrolleur ihr erzählt, was ich verbrochen habe. Er scheint öfter so große Fische an Land zu ziehen, die so kriminelle Handlungen wie ich vollziehen. Frau Krepper notiert sich mit ihrem Nokia 9210 Communicator meine Daten. In Augsburg werde ich von der Polizei kontrolliert. Der Zug will ohne mich losfahren (4.). Ich drohe weitere Maßnahmen und eine Klage an. Der ICE wartet und kommt mit 10 Minuten Verspätung in die Gänge. Sie gibt zu, dass es in der Deutschen Bahn für nichts Ansprechpartner gibt und das man als Kunde stets alleine dasteht (5.). Der Kontrolleur Herr G. ist sichtlich enttäuscht, dass ich nicht in Augsburg übernachten muss.

In Ulm gibt die Polizei über Funk bekannt, dass ich tatsächlich Dominik Ratzinger bin. Wegen dem Verhalten des Kontrolleurs und der ungerechtfertigten Blamage vor dutzenden Fahrgästen, bitte ich wenigstens um einen Kaffee. „Das können wir nicht machen, das bekommen bei uns nicht einmal die Mitarbeiter umsonst“ (6.). Ich werde mit einem 0,2-Liter Mineralwasser abgespeist. Der Bistromitarbeiter Herr B.* (siehe unten), der das Vorgespräch mitbekommen hatte, meinte zu mir: „Zum Verzehr von nicht erworbenen Lebensmitteln, müssen sie das Bistro verlassen“ (7.) – auch wenn es vollkommen leer war und dieses Mineralwasser von der Bahn stammte.

Die ICE-Chefin weist mich darauf hin, dass Herr G. der erste Kontrolleur war, der seine Arbeit richtig machte (8.). Ich bekomme vom Kontrolleur ein 40-EUR-Strafzettel ausgestellt. Solle ich überweisen – würde ich aber dann wieder zurückbekommen (9.). Was ist denn das für ein Mist? Selbst wenn die Deutsche Bahn im Recht ist: Dieses Vorgehen ist mehr als Unverhältnismäßig und kundenunfreundlich. Herr G. ruft mir zum Abschied hinterher: „Sie werden noch von uns hören.“ (10.)

Aber das war noch nicht alles. Noch lange nicht.

Die Bahn leistete sich am Sonntag auf der Rückfahrt von Villingen nach Possenhofen das nächste Ding: Um 19:00 Uhr wollte ich von Rottweil nach Stuttgart fahren. Pustekuchen! Der Zug fuhr nicht, Gründe gab es keine und erst 20 Minuten später wurden Busse bereitgestellt, die knapp 3mal so lange brauchen sollten, als der Zug (11.). Gut, so ging es dann bis zur nächsten Station. Leider hatte ich das Pech, in Stuttgart meinen Anschlusszug um 70 Minuten zu verpassen. Hoffnung besteht jedoch – schließlich gibt es doch erst seit kurzem neue Fahrgastrechte. Pah! In Stuttgart stelle ich mich in die Schlange des Servicepoints, in der ca. 50 Menschen für 2 Schalter anstehen (12.). Erst nach ein paar Minuten bemerkte ich, dass tatsächlich ALLE da standen, um ihre Rechte einzufordern und Beschwerden abzugeben.

„Wer will alles nach Nürnberg?“
„Wer will alles nach Dortmund?“
„Wer will alles nach Berlin?“

hieß es, doch nach München wollte ich wohl als Einziger. Viele Leute vor mir hatten schon Taxigutscheine und Hotelübernachtungen bekommen, um ihre Ziele zu erreichen. Nun war ich an der Reihe. Als ich nach der Fahrkarte gefragt wurde, konnte ich wieder nur meinen Dienstausweis zeigen. „Tut mir Leid, aber dann können wir sie nicht entschädigen. Wir glauben ihnen, dass sie dort gefahren sind, aber Bundesmitarbeiter bekommen generell keine Entschädigung.“ (13.). Ich wurde laut: „Ich will auch keine Entschädigung, ich will eine Übernachtung oder eine Taxifahrt. Es kann doch wohl nicht sein, dass ich auf dem Bahnsteig übernachten muss und dann noch 4,– EUR in Eure Schließfächer investieren darf, dass nicht alles um mich herum gestohlen wird!?“ Ich betonte mehrfach, dass ich darauf bestehe. Es mischten sich sogar schon Personen aus der Schlange hinter mir ein: „Das kann doch nicht sein, dass ihr den auf dem Bahnsteig übernachten lassen wollt“ und „Was ist denn das hier für ein Scheißladen?“ und und und. Ich wurde verteidigt und die Bahnpolizei wurde gerufen (14.). Ich erwähnte, dass das doch Deutsches Recht sei, dass ich eine Übernachtung bekäme. „Ach, haben sie etwa Jura studiert“ meinte der falsch-freundliche Polizist. Mir reichte es. Ich schimpfte auf die Bahn. Dem Polizisten war das egal und er meinte nur, dass man deswegen ja nicht die Mitarbeiter zur Sau machen könne. ABER WEN DEN DANN? Es gibt ja keine Ansprechpartner (15.).

Ich habe mich bei meinem Berater laut bedankt, dass es im Gegensatz zu seinem Kollegen normal geblieben ist, sachlich diskutiert und nicht cholerisch ausgerastet ist und ging.

Ach ja: Erwähnen, dass die Nachfolgeverbindung um 02:40 Uhr (sollte um kurz vor 6 ankommen) wieder eine Verspätung von 15 Minuten hatte, muss ich wohl nicht (16.).

Statt um 1 Uhr war ich um 6 Uhr Zuhause (17.)
17 Ärgernisse an einem Wochenende!.

Saftladen ist wohl hier noch untertrieben.

Auch in der Reclabox.

Leute, berichtet mir über Eure Erfahrungen!

*Herr B. möchte hier laut Telefonat vom 31.12.09 nicht erwähnt werden, da er wohl ein schlechtes Gewissen durch sein Benehmen hat. Er kann von Glück sprechen, das meinerseits nicht weitere Maßnahmen ergriffen wurden.

Wieder mal Probleme mit Bahn.

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Servicewüste: Bahn.
Mehdorn ist abgesägt und trotzdem bekommt es die Deutsche Bahn nicht auf die Reihe einen angemessenen Service für ihre Kunden zu bieten. Folgende Situation, die heute mal wieder passierte (ich berichtete bereits über andere/ähnlich Aktionen der Bahn): Fahrt von München nach Stuttgart im billigen, alten Intercity. Nach dem Einsteigen die Katastophe: Der komplette Zug ist voll. Man konnte sich gerade noch bewegen. Vom STEHPLATZ (!) zur Toilette eine Wegstrecke von 30 Metern benötigte man gefühlte 10 Minuten. Sitzplätze sind rar. Wer einen erhaschen konnte, hatte Luxus. Statt die Fahrgäste, die ja normalerweise (Kunde =) König sein sollte in die leere erste Klasse zu lassen, wird jeder, der sich dort niedergelassen hat zur Kasse gebeten. Ein Fahrgast darf 60 Euro nachzahlen – trotz Bahncard.

Zustände, wie man sie nur von Berichten aus Pakistan oder Indien kennt, wo die Passagiere teils auf dem Dach platz nehmen müssen. Doch da kostet eine Fahrt ein paar Rupie – in Deutschland zahlt man trotz dieser Situation knapp ein viertel Monats-Zivigehalt.

Die Bahn – wird sie es jemals schaffen, den Ansprüchen ihrer Kunden gerecht zu werden oder nutzt sie weiterhin ihre Monopolstellung in Deutschland aus?

Webserie: Beschwerden und Reklamationen per Web 2.0.

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Willkommen in der neuen Serie „Neue Webdienste“.

Heute gehts los mit dem tollen neuen Service „Reclabox“. Kennen Sie das, dass manche Firmen auf Ihre Beschwerden einfach nicht reagieren? Wollen Sie sich mit anderen austauschen oder sich einfach vorher über eine Firma informieren?

recla

Da hilft Ihnen Reclabox weiter, denn auf der Seite können Beschwerden und Reklamationen geschrieben und gelesen werden. Der Dienst hat es sich zur Aufgabe gemacht, den deutschen Verbraucherschutz zu verbessern, da man bei den Verbraucherzentralen ja größtenteils Bearbeitungsgebühren bezahlen muss.
Nachdem man eine Beschwerde verfasst, die Kategorie ausgewählt und das ganze abgeschickt hat, wird die bemängelte Firma über die Publizierung informiert. Diese hat das Recht zur Stellungnahme. So hat sich zum Beispiel die Firma Saturn zu Unfreundlichkeiten der Mitarbeiter geäußert:
Sehr geehrte Frau Schmidt,

die entstandene Unzufriedenheit in Bezug auf den Service und vor allem den Umgang mit unseren Kunden bedauere ich sehr.

Ebenfalls bedauernswert ist die Tatsache, dass wir als Vermittler zwischen Hersteller und Kunde zeitweise leider gezwungen sind Entscheidungen zu treffen, die Ihnen weder logisch noch kundenfreundlich erscheinen. In der Tat sind wir mehr als angehalten uns insbesondere Ihren Wünschen anzunehmen. Deswegen kann ich das Angebot meiner Mitarbeiterin nur wiederholen und Ihnen anbieten, das entsprechende Gerät zum Hersteller oder einer seiner Partnerwerkstätten einzuschicken. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Sie als Kunde bei einem weiteren Fehler am Gerät sofort auf eigenen Wunsch vom Kauf zurücktreten können, bzw. das Gerät in ein Neues umtauschen können. Natürlich stellen wir Ihnen für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät.

Für Ihre entstandenen Unkosten würden wir Ihnen gern einen kleinen Ausgleich anbieten. Wie wir Ihnen diesen zukommen lassen, können wir gern telefonisch oder hier vor Ort klären. Bitte lassen Sie mir vor einem eventuellen Besuch unseres Hauses eine Nachricht zukommen, damit ich zum entsprechendne Zeitpunkt auch vor Ort bin.

Betrug bei Maxdome: Feedback.

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UPDATE 05.01.09: 1und1 hat mittlerweile nachgegeben. Maxdome Premium gekündigt!

Eben zu diesem Eintrag zur Firma Maxdome folgende Nachricht erhalten… Scheint größerer Betrug zu sein.

Hallo Dominik,

ich habe Dein Problem mit Maxdome gelesen.

Ich habe momentan das gleiche Problem.

Ich lass mir das aber nicht gefallen und habe mir einen Anwalt besorgt.

Trotz anwaltlichem Schreiben wollen Sie mir ab 08.12 den Anschluss stilllegen.Bin mal gespannt…

Wenn Du was Neues  über diese Mistfirma weißt kannst Du mir ja antworten.

 

Vielen Dank für jede Rückmeldung!

Betrug bei 1und1 und Maxdome.

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UPDATE 05.01.09: 1und1 hat mittlerweile nachgegeben. Maxdome Premium gekündigt!

An Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Paulinenstr. 47

D-70178 Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Beschwerde gegen die Firma 1&1 Internet AG, sowie deren Firma Maxdome erheben. Ich erhielt einen Anruf der Firma 1&1 wegen einer „Sonderaktion“ von Maxdome. Mitarbeiter XXX bot mir ein Testangebot des „Premium-Pakets“ an, ich würde aber noch eine Bestätigungs-E-Mail bekommen, in der ich das Angebot bestätigen müsse und erst dann würde ein Vertrag zustande kommen, der sich nach dieser Probezeit verlängert. Eine solche E-Mail erhielt ich nie. Stattdessen eine nach einigen Wochen eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 19,99 EUR.

Ich legte schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung ein. Nach einigen Tagen erhielt ich eine Zahlungsaufforderung, ich solle den Betrag überweisen. Nie erhielt ich eine Antwort auf den von mir übersandten Einspruch gegen die Rechnung. Der Skandal: Mein Telefonanschluss wurde gesperrt. Zwangsweise musste ich den Betrag bezahlen, da ich auf meinen Telefonanschluss angewiesen bin.

Im Internet sind Hunderte von wütenden Kunden zu finden, die auf diese Weise auf 1&1 reinfielen – das Schema immer das gleiche.

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten und nun eine Kündigung meines Anschlusses bei 1&1 beantragt. Ich hoffe, dass Sie mir und weiteren Kunden in diesem Falle weiterhelfen können und fordern, dass ein solches Vorgehen der Firma 1&1 in Zukunft unterlassen wird.

Mit freundlichem Gruß,

An

1und1 Internet AG Elgendorfer Straße 57

D-56410 Montabaur

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich unseren 1&1-Anschluss zum 01. Januar 2008. Ihre Vorgehensweise im Falle meiner Reklamation über die Rechnung von Oktober 2008 war eindeutig falsch und nicht gesetzmäßig:

  1. Der Rechnungsbetrag müsste – für eine Sperrung – mindestens 75 EUR betragen.

  2. Sie dürfen den Anschluss nicht sperren, wenn es sich nicht um Verzug, sondern um eine Reklamation der Rechnung handelt.

  3. Die Reklamation meinerseits wurde durch Ihre Firma – trotz Einschreiben mit Rückschein – ignoriert und ich erhielt nie eine Antwort.

Ich beziehe mich u.a. auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17. April 2008. Somit ist es mir gestattet, von dem Vertrag zurückzutreten, bzw. diesen zu kündigen.

Ich bestehe auf eine Rückzahlung der beanstandeten Gebühren, die durch meinen nicht geschlossenen Maxdome-Vertrag zustande gekommen sein sollen. Wie auch ich, fühlen sich hunderte von Kunden geprellt und um Ihr Geld betrogen. Sollten Sie dieser Kündigung widersprechen, bzw. die von mir beanstandeten Gebühren nicht zurückzahlen, werde ich zum obengenannten Termin Klage gegen 1&1 einreichen. Desweiteren wurde die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur über die Vorfälle informiert.

Ich freue mich auf Ihre schriftliche Kündigungsbestätigung, die innerhalb 14 Tage per Post von mir erwartet wird.

Hochachtungsvoll,