Skandal: Postbank leitet Daten illegal an Dritte weiter.

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Die Postbank soll laut Angaben von Stiftung Warentest Zugang zu Kontodaten an Personen gegeben, die nicht postbankMitarbeiter der Postbank seien. Durch diese Daten sollten unabhängige Berater Anlagemöglichkeiten an die Kunden weitergeben. Schlicht und einfach formuliert: Eine illegale Form von Datenweitergabe für Werbung.

Die Postbank hat den externen Bankberatern mittlerweile den Zugang gesperrt. Doch noch immer sei man der Meinung, dass Finanzberater „anlassbezogen Zugriff auf Kontodaten haben soll[t]en, um eine fundierte Kundenberatung durchführen zu können“. Dafür habe man Regeln „rechtlicher und technischer Art“ aufgestellt, die die Finanzberater einhalten müssten. „Wenn es in Einzelfällen zu Verstößen gekommen ist, werden wir entschieden dagegen vorgehen und unmittelbar strafrechtliche Schritte ergreifen“, heißt es in der Presseerklärung der Postbank weiter.

Gemäß §34 Bundesdatenschutzgesetz haat jeder Bürger ein Recht zur Auskunft, an wen seine Daten weitergegeben wurden. Dieses Recht sollte man dringend nutzen. Der Autor des Lawblogs, Udo Vetter, hat ein Schreiben an die Postbank verfasst, das eine komplette Auskunft über die Datenweitergabe erwirken soll.

Ich persönlich bin froh, meine Konten bei der Postbank bereits vor Monaten gekündigt zu haben und nun wieder bei meiner ehemaligen Hausbank zu sein…

Dann sag ich halt auch was zur Datenpanne bei SchülerVZ.

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Eigentlich wollte ich mich aus der Berichterstattung zu diesem Thema raushalten. Zu schön ist es, dass nun alle sauer auf SchülerVZ sind. Die waren mir in der Vergangenheit bei Anfragen sowieso zu arrogant. Ich schuelervzwar nicht der Meinung, dass es sich bei der Sache hier um einen Angriff handelte – daher kein Bericht.

Ein junger Herr, nein ‚tschuldigung ich korrigiere: Zwei junge Herren haben unabhängig voneinander (!) Daten der VZ-Gruppe „gestohlen“ oder auch „ausgespäht“. Der eine professioneller, der andere eher weniger.

Der professionellere Herr hat das ganze mit Hilfe eines „Crawler“ gemacht. Das ist ein selbstprogrammiertes Programm, dem es möglich ist, alle Daten automatisch runterzuladen. Bei dieser Attacke war SchülerVZ, MeinVZ und auch StudiVZ betroffen. Das Programm des jungen Herren war sowieso noch nicht ausgereift: Es nahm teilweise Profile doppelt auf. Er wollte auf eine Sicherheitslücke aufmerksam machen.

Wie der andere Herr an die Daten kam ist meines Wissens nach noch nicht 100%-ig bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass er in einer Gruppe Daten von SchülerVZ (und zwar ausschließlich von dort) einzeln abgeschrieben haben soll.

Einer von beiden hat versucht, SchülerVZ zu erpressen und wollte 20.000 EUR Lösegeld (mittlerweile sind wir laut „Der Westen“ sogar bei 80.000 EUR). Was SchülerVZ aber immer wieder betont: Es wurden keine riskanten Daten gestohlen, sondern lediglich Name, Profilbild, Schule und eventuell Geburtsdatum und Wohnort. All diese Informationen hätte jeder abrufen können. Wer seine Informationen dort öffentlich reinstellt, der weiß doch, das jeder sie sehen „könnte“. Klar, die wollen natürlich auch ihren „Arsch“ retten. SchülerVZ sagt, ihnen lägen die Daten nicht vor, aber sie wissen unlogischerweise, dass es eh‘ nur unwichtige Daten waren…

Daher verstehe ich persönlich auch gar nicht das Problem. Ein Straftatbestand scheint hier nicht gegeben zu sein.

„Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Zwar laut AGB verboten, aber nicht laut Strafgesetzbuch. Ob das zu einer Verurteilung reichen wird?

Ich meine, die Leute haben ihre Daten selbst veröffentlicht und müssen nun auch die Konsequenzen tragen. Onlinediensten sollte man nie vertrauen. Beweist übrigens auch heute schon wieder Google Docs, die nicht freigegebene Dokumente teilweise doch freigaben (Quelle gelöscht).

Update: Das mit Google hat sich erledigt.

Sehr lustig auch folgendes Zitat von SchülerVZ: „Wir haben inzwischen noch mal mit dem Täter gesprochen und wir haben folgendes erfahren: Der Täter hat einen „Crawler“ geschrieben.“ und „Der Täter hat uns genaue Angaben dazu gemacht, welche Daten er gesammelt hat: […].“

Ist SchülerVZ nun selbst LKA geworden? Seit wann werden Ermittlungen von SchülerVZ selbst übernommen. Das ist doch quatsch.

Big-Brother-Awards 2009 sind vergeben.

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Und auch wenn ich mich im Exil in Hamburg befinde, so bin ich doch nicht aus der Welt und möchte Euch bigbrotherüber die Verleihung der Big Brother Awards 2009 informieren. Dieser Preis, auch „Oscars für Datenkraken“ genannt, wird jährlich an bekannte Personen und Unternehmen verliehen, die sich nicht an geltende Datenschutzgesetze halten, ihre Mitarbeiter bespitzeln oder sonst in irgendeiner Form die persönliche Freiheit außer Kraft setzen.

Der Preis wird von einer hochkarätigen Jury des Vereins „FoeBud e.V.“ verliehen und live im Internet übertragen. Sogar Innenminister Gerhart Baum schickte ein Grußwort und gratulierte zum Erfolg der Arbeit für Datenschutz.

Dieses Jahr ging der Preis an folgende Unternehmen / Personen:

Sport: Berliner Organisationskomitee der Leichtathletik-WM für die umfassende Sicherheitsüberprüfung aller Journalisten, die sich akreditieren wollten – ein Vergehen gegen die Pressefreiheit.

Arbeitswelt: ein Sammelpreis an eine Vielzahl von Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer überwachen: Deutsche Bahn, Deutsche Telekom, Deutsche Post, Lidl, Drogeriekette Müller, die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg, Uni Kassel, HDI Gerling, Bäckerei Sehne, Kik Textilien, außerdem den Anwalt Helmut Naujoks – und schließlich als Kuriosität an Claas Landmaschinen.

Politik: Ursula von der Leyen, Familienministerin für das System zur Inhaltskontrolle des Internets und dafür, dass sie das Leid missbrauchter Kinder für ihren persönlichen Wahlkampf genutzt hat.

Wirtschaft: ein Sammelpreis an deutsche Firmen, die Überwachungstechnik für Internet und Telefon anbieten und selbst gerne im Verborgenen bleiben möchten: Quante Netzwerke GmbH, Utimaco Safeware, Datakom, Syborg, Digi-Task, secunet, Cisco, Nokia Siemens Networks, Trovicor.

Lebenswerk: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für seine obsessiven Bestrebungen, den demokratischen Rechtsstaat in einen präventiv-autoritären Sicherheitsstaat umzubauen. Und dabei für den Umbau des BKA in ein zentrales deutsches FBI mit geheimpolizeilichen Befugnissen, für die Legalisierung der heimlichen Online-Durchsuchung, für die Errichtung einer gemeinsamen Antiterrordatei sowie einer neuen Abhörzentrale für alle Sicherheitsbehörden.

Publikumspreis: Mit gut einem Drittel der abgegebenen Stimmen entschied das Publikum bei der Veranstaltung, dass Wolfgang Schäuble nicht nur den Preis in der Kategorie „Lebenswerk“, sondern auch den Publikumspreis redlich verdient hat.

Der FoeBud freut sich über Spenden: Spendenkonto FoeBuD e.V.: 2129799, Sparkasse Bielefeld, BLZ 48050161

Polizeiangriff auf friedlichen Demonstranten auf "Freiheit statt Angst" gestern in Berlin.

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Eigentlich wollte ich auch auf der Demo gegen Überwachung dabeis ein. Doch auf der „Freiheit statt Angst“-Demonstration am 12. September 2009 kam es zu Übergriffen von Polizisten auf friedliche Demonstranten. Auf dem Blog von Blogger „Fefe“ (Felix von Leitner) erschien ein Internetvideo, auf dem die Übergriffe zu sehen sind.

Ein friedlicher Fahrradfahrer ist dort zu sehen, der einem Polizisten eine Anzeige androht, da dessen Freund „unter unfreundlichen Umständen festgesetzt“ worden sein soll. Selbst die Polizei ermittelt nun in eigenen Reihen, wie die Tagesschau berichtet. Demnach sagte ein Sprecher der Berliner Polizei aus, dass selbst das Landeskriminalamt in die Ermittlung des Zwischenfalls eingeschalten wurde, um eine möglichst rasche Aufklärung zu gewährleisten.

Selbst der CCC (Chaos Computer Club) hat sich in den Fall eingemischt und eine Grafik zur AUfklärung beigesteuert (siehe unten).

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Meine Konsequenzen der Lidl-Affäre.

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Soso, jetzt haben die also den Chef von Lidl entlassen und denken, so ein Zeichen setzen zu können undlidl ihre Kunden behalten zu können. Es kann mir keiner weißmachen, dass Mros der Ausschlaggeber war. Daran waren doch sicher mehr Leute, als nur diese eine Person beteiligt. Mitarbeiter auszuspionieren und sogar wissen zu wollen, warum eine Person krank ist, Notizen zu machen was welche Mitarbeiterin sagte und an welchen Körperstellen sie Tatoos besitzt ist für mich ein assoziales Verhalten.

Ich persönlich werde meine Konsequenzen ziehen – und auch, wenn ich diese Discounter mein Leben lang noch nie persönlich unterstützte – nicht mehr zu betreten, gar dort einzukaufen. Klar, bringt das nichts im Vergleich zu der Masse der Kunden – aber ist das nicht bei Vegetariern ähnlich? Die Mitarbeiter bei Lidl jedenfalls erhalten neben betriebsinterner Spionage auch eine Unterbezahlung und erhöhten Leistungsdruck.

Naja, muss jeder für sich entscheiden…

Ab Dezember: Deutschland testet Nacktscanner!

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Noch im Dezember will die Bundespolizei erste Labortests des Nacktscanners durchführen. Das bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums in dem Bestreben, den zivilen Luftverkehr sicherer zu machen. Erst im Oktober hatte die Bundesregierung mitgeteilt, keine Scanner an deutschen Flughäfen zuzulassen.

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Seit die EU-Kommission im Oktober den Einsatz von so genannten Nacktscannern auf europäischen Flughäfen erlaubt hat, bekommt der Datenschutz ein neues Thema geliefert. Die elektromagnetischen Strahlen der etwa telefonzellengroßen Boxen sollen in der Lage sein, nicht-metallische Waffen und Sprengstoffe zu erkennen, die ein klassischer Metalldetektor übersehen würde.

Der Haken: Auch Details des menschlichen Körpers wie Genitalien können bei der Analyse vom Sicherheitspersonal begutachtet werden. Diese Information führte zu einem Aufschrei von Datenschützern, Politikern und der Kirche. Kritisiert wurde die Tatsache, dass die EU-Kommission offenbar ohne ausreichende Vorabtests den Sicherheitsgewinn und die Akzeptanz der Bürger als gegeben vorausgesetzt hätte.

Nach der Einschätzung von Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, lässt sich das Sicherheitsniveau durch die Nacktscanner nicht verbessern. Die Bundesregierung nahm die heftige öffentliche Kritik Ende Oktober zum Anlass, eine Nutzung der Scanner an deutschen Flughafen auszuschließen.

Diese Erklärung hält aber offenbar die Behörden in Deutschland nicht davon ab, die grundsätzliche Effektivität des Nacktscanners zu überprüfen. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte, dass die Bundespolizei im Dezember mit Labortests des Nacktscanners beginnen werde. Man erhoffe sich Erkenntnisse auf die Frage, inwieweit sich die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs durch neue Technologien verbessern lasse.

Text: Moritz Zielenkewitz / netzwelt.de
Bild: netzwelt.de

Nacktscanner am Flughafen.

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Morgens in der Sicherheitskontrolle am Flughafen. Während sich ihr Vordermann schon wieder anzieht, werden Sie vom Sicherheitspersonal zum Striptease aufgefordert. In den USA ist diese Prozedur üblich, in Europa erproben sie erste Flughäfen und die EU will sie zum Standard machen. Real muss bei den so genannten Nacktscannern niemand nackte Haut zeigen, aber virtuell wird jeder bis auf die Haut ausgezogen.

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EU-Kommission erlaubt Einsatz von Nacktscannern

Die EU-Kommission hat durch die Änderung einer Verwaltungsvorschrift den Einsatz von Nacktscannern auf Flughäfen in der EU erlaubt. Ab 2010 sollen die etwa 100.000 Euro teuren und telefonzellengroßen Geräte im großen Stil zum Einsatz kommen. Sie können dabei helfen nichtmetallische Waffen wie Messer aus Keramik zu entdecken.

In einem der taz vorliegendem internen Schreiben vermutet der für Flughäfen zuständige EU-Kommissar Antonio Tajani, dass viele Bürger kein Problem mit den Nacktbildern hätten. Ohne eine Quelle zu nennen schreibe er, dass Fluggäste, wenn sie vor die Wahl zwischen dem üblichen Abtasten und dem Scanner gestellt werden, „eine klare Vorliebe“ für die Scanner gezeigt hätten. Der Scan solle nicht zur Pflicht für alle Passagiere werden.

EU-Parlamentarier fühlen sich übergangen

Die Welle der Empörung begann im Europäischen Parlament. Über Fraktionsgrenzen hinweg forderten die Parlamentarier die Kommission am Donnerstag auf zu erklären, ob Grundrechte der Bürger von den Durchleuchtungsgeräten verletzt werden. „Man fragt sich schon, ob man noch ein Reisender ist oder sich in einem Hochsicherheitstrakt befindet“, sagte Alexander Alvaro, deutscher FDP-Politiker und innenpolitischer Sprecher der Liberalen im Europaparlament der taz. Die europäischen Grünen üben ebenfalls Kritik: „Ob diesem Eingriff ein tatsächlicher Sicherheitsgewinn gegenübersteht, wurde offensichtlich nicht einmal untersucht.“

Andere EU-Abgeordneten fühlen sich übergangen, weil die EU-Kommission das Vorhaben still und leise über eine Verwaltungsvorschrift realisieren will und sich dabei nur wenig Gedanken über Grundrechte und Gesundheitsrisiken mache. Der CSU-Abgeordnete Manfred Weber kritisierte, die Kommission könne das Vorhaben nicht einfach „durch die Hintertür“ einführen.

Politik, Kirche und Polizei: Ablehnung auf breiter Front

In den Ruhr Nachrichten bezeichnete der SPD-Europaparlamentarier Martin Schulz den Einsatz von Nacktscannern als „unverhältnismäßig und nicht erforderlich“. Sie würden die Sicherheit keinesfalls erhöhen. Es sei zwar richtig, dass sie auch Plastiksprengstoff oder Keramikmesser finden, aber schon heute seien Leibesvisitationen im konkreten Verdachtsfall möglich.

Auch in Deutschland macht sich Empörung über den geplanten Einsatz der Nacktscanner breit. Neben Politikern aller Bundestagsfraktionen haben sich auch Geistliche und sogar Polizisten gegen den Einsatz der Nacktscanner ausgesprochen. „Diese Methode darf in Deutschland nicht eingeführt werden“, fordert der FDP-Innenexperte Max Stadler in der taz. „Jeder ist für sinnvolle Kontrollen an Flughäfen, aber was zu weit geht, geht zu weit.“

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte der Berliner Morgenpost: „Man muss nicht alles machen, was technisch machbar ist.“ Er forderte vor der Einführung von solchen Scannern erst einen Beleg, dass sie einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringen.

Auch die Kirche meldet sich zu Wort. „Die Intimsphäre ist absolut unantastbar“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch der Augsburger Allgemeinen Zeitung.

Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, das Sicherheitsniveau an Flughäfen lasse sich durch Körperscanner „sicher nicht verbessern“. Die Debatte führe dazu, dass die Bevölkerung die Sicherheitspolitik zunehmend als maß- und schamlos wahrnehme.

EU-Parlament: Zustimmung unter Bedingungen

Das EU-Parlament ist jedoch nicht grundsätzlich gegen die Zulassung der Nacktscanner. Ein Antrag der Liberalen, in dem die EU-Kommission aufgefordert wird, das Projekt fallen zu lassen, fand keine Mehrheit. Der CDU-Verkehrsexperte im Europaparlament, Georg Jarzembowski, sieht im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung die Rechte der Parlamentarier nicht eingeschränkt.

Tajani habe den Verkehrsausschuss eingeschaltet, der ihm drei Bedingungen für eine Zulassung genannt habe: Kein Passagier dürfe zu dem Scan gezwungen werden, die Kontrolleure müssten räumlich getrennt von dem erfassten Passagier sitzen, und die Bilder dürften nicht gespeichert werden. Tajani hätte akzeptiert. In den USA werden zusätzlich auch die Gesichter der Personen im Scanner auf den Bildschirmen der Kontrolleure verpixelt.

Ähnlich sieht das auch CSU-Mann Weber: Wenn der Passagier die Wahl zwischen dem Ganzkörperscanner und der derzeit verwendeten Abtastmethode habe, könne man dem Einsatz der Geräte zustimmen, sagte er gegenüber Spiegel Online.

Die EU-Kommission verteidigt den Einsatz von Nacktscannern. Ein Sprecher sagte in Brüssel: „Wir glauben, dass das eine effektive Maßnahme ist, die bestehenden Kontrollmethoden zu ergänzen und den Passagieren Zeit zu ersparen.“ Er ergänzte: „Wir wollen ausschließen, dass ein Passagier dazu gezwungen wird, und wir wollen auch die Mitgliedstaaten nicht verpflichten, das einzusetzen.“ Der Kommissionssprecher sicherte ebenfalls zu, dass Kommissar Tajani eng mit dem Europaparlament zusammenarbeiten werde, um alle Bedenken mit Blick auf Datenschutz, Privatsphäre und Gesundheit zu klären.

Technik

Die Befürworter der Nacktscanner berufen sich neben der erhöhten Sicherheit auch auf einen schnellen Ablauf der Sicherheitskontrollen. Das Abtasten per Hand würde überflüssig werden. Stattdessen treten die bekleideten Fluggäste in den Scanner, heben die Arme und werden durchleuchtet.

Die so genannten „Millimeterwellen“, angeblich ungefährliche elektromagnetische Strahlen im Terahertz-Bereich, durchdringen die Kleidung. Mit Röntgenstrahlung arbeiten Geräte, die die so genannte Backscatter-Technik einsetzen. Das Sicherheitspersonal, das in einem Nebenraum sitzen kann, sieht auf einem Bildschirm eine dreidimensionale Abbildung des unbekleideten Menschen – ein Nacktbild in schwarz-weiß, inklusive Genitalien, Speckrollen, Prothesen und künstlichen Darmausgängen.

In Europa testen bereits Flughäfen in Amsterdam und Helsinki die Geräte. In London wurde der Betrieb nach Protesten abgebrochen und in Zürich steht ein Testlauf an. In Deutschland hat die für die Sicherheit auf den Flughäfen zuständige Bundespolizei angekündigt, Nacktscanner „ergebnisoffen“ zu untersuchen. Ihr Sprecher Jörg Kunzendorf sagte am Donnerstag: „Wir werden in einem Labor alle Aspekte prüfen und schauen, ob die Technologie unseren Ansprüchen genügt.“ Erst wenn die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt seien, könne über mögliche Praxistests entschieden werden.

Text: Netzwelt

Verlag schockt mit neuer Datenpanne.

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Auch bei Anzeigenblättern einer Tochterfirma des Medienkonzerns Axel Springer hat es ein Datenleck gegeben. Nach Informationen der Zeitschrift „Spiegel“ waren über die Hamburger Anzeigenblatt-Tochter WBV Wochenblatt Verlag vom 1. September an wochenlang sensibelste persönliche Daten von Anzeigenkunden über das Internet abrufbar. Datenpannen waren zuvor schon bei der Deutschen Telekom und in der Call-Center-Branche bekanntgeworden.

Axel Springer Verlag AGSpringer-Sprecherin Edda Fels bedauerte am Wochenende den Vorfall, wies aber auch darauf hin, dass das Datenleck bei einer Tochterfirma aufgetreten sei. Die Kunden der Springer-Blätter seien „in keiner Weise betroffen“, sagte Fels. Jetzt werde umgehend geprüft, wie die Anzeigenkunden der Wochenblätter über das inzwischen gestopfte Datenleck informiert werden könnten, und wie Hilfe, zum Beispiel eine neue Telefonnummer, angeboten werden könne.

„Einige tausend“ Datensätze im Internet sichtbar

Laut „Spiegel“ ließen sich per einfacher Google-Suche sogar von Kunden, die anonyme Chiffre-Anzeigen etwa in der Rubrik „Heiraten und Bekanntschaften“ geschaltet hatten, komplette Datensätze mit Namen, Anschrift, Handynummer und den Kontodaten einsehen. Es seien zunächst „einige tausend“ derartiger Datensätze im Internet sichtbar gewesen, erklärte WBV-Geschäftsführer Peter Prawdzik. Auf den im Netz auffindbaren Formularen waren dem Nachrichtenmagazin zufolge sogar mehr als 18.000 Einträge vermerkt. Die Differenz habe Prawdzik mit Dauerkunden erklärt, die mehrfach erfasst worden seien. Sein Unternehmen habe das Datenleck nach einem ersten Hinweis Ende September sofort behoben.

Dennoch waren laut „Spiegel“ über die Google-Cache-Funktion noch bis Freitag Mittag mehrere hundert Kunden-Informationen abrufbar. Es handelte sich vor allem um Inserenten aus dem Hamburger und Berliner Raum, wo Springer jeweils mit rund zwei Dutzend lokalen Anzeigenblättern vertreten ist. Inzwischen sind aber auch die Cache-Daten gelöscht.

„Programmierfehler“

Der Datenschutzbeauftragte des Springer-Konzerns hatte die zuständige Hamburger Datenschutzaufsicht kurz nach dem ersten Hinweis auf das Leck informiert. Es sei „bedauerlich, dass so ein Programmierfehler durch unsere Qualitätskontrolle gelaufen ist“, heißt es in einem Schreiben an die Aufsicht vom 8. Oktober.

Beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten wird der Fall derzeit untersucht. „Die Prüfung läuft noch, aber wir gehen davon aus, dass es sich hier um einen klaren Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz handelt“, sagte Evelyn Seiffert, Referentin beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.

Text: AP
Bild: Welt Online