Meiste "Sextäter" in den USA unter 14.

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Heute war ich mal wieder auf Fefes Blog unterwegs. Und was ich dort lesen musste verwirrte mich doch etwas. Demnach seien „Sextäter“ in der USA nicht 35, nicht 45 und auch nicht darüber. Sondern im Großteil unter 14 Jahren alt (siehe Grafik weiter unten).

Die Gesetze, die diese jungen Menschen eigentlich schützen sollten, richten sich in den USA eindeutig gegen diese. Schaut Euch dieses Bild einmal an:

Täter

Leute, irgendetwas stimmt doch da nicht, oder? Der Junge auf dem Bild war zum Zeitpunkt 14 Jahre alt. Mich schockiert, wie mit der Sexuelität dieser Menschen umgegangen wird. Wird dieser Junge jemals ein normales Sexualverhalten entwickeln können, nachdem er bei den ersten Erfahrungen sofort auf brutalste Art und Weise als Strafverbrecher behandelt wurde und ihm eingeredet wird, das was er tat sei falsch?

Natürlich nicht! Dieser Mensch wird sich mit 18 oder 19 überlegen, ob er nochmal sexuelle Kontakte haben möchte. Er wird für immer traumatisiert sein. In Amerika wird mit „solchen Menschen“ noch viel schlimmer umgegangen, als in unserer Justiz. Dieser Junge wird sich überlegen, ob er nochmal ein Mädchen anfasst. Und wenn, wird er diese schlimme Erfahrung immer im Hinterkopf behalten…

statistik

Wir alle kennen den Spruch „Wenn du mir deins zeigst, zeig ich dir meins“. Neugierde in diesem Alter ist völlig normal. Wir reden hier nicht von Vergewaltigungen oder sexuellem Missbrauch, sondern von Erfahrungen, die jeder Mensch schon in jungen Jahren macht. So hat die Natur, so hat Gott uns Menschen eingeriichtet. Er hat uns alle mit Hormonen ausgestattet. Manche Kinder wurden damals erwischt, bekamen kurz Ärger oder eine kleine erzieherische Maßnahme – gut war’s. In den USA werden diese Menschen mit Handschellen abgeführt und in eine Datenbank eingetragen. Welch‘ kranke Welt!1b

Politiker terrorisieren uns mit Aussagen wie „Schützt Eure Kinder“ oder „Wir brauchen härtere Gesetze“. Aber wen treffen diese Gesetz wirklich? Gegen Pädophile wird wenig wirklich unternommen. Wie die Statistik zeigt sind diese jungen Dinger selbst Opfer der Justiz. Ein Blog namens Freestudents schreibt ein gutes Argument: Wir können Fliegen mit Vorschlaghämmern töten, aber mit diesen auch die Leben unserer Kinder…

Übrigens werden jedesmal, wenn ein Kind umzieht, Flyer aufgehängt, die die Nachbarn darauf hinweisen, dass nun ein Sextäter in ihrer Umgeung wohnt. Als Begrüßungsgeschenk wird er vermutlich Steine durch die Fenster bekommen… Die Polizei kann den Straftäter besuchen, wann sie will. Außerdem muss er sich in regelmäßigen Abständen bei der Polizei melden und über sein Leben berichten.
1aAll das passiert jungen Menschen dort in so einer kurzen Zeit… Ein junges Mädchen hatte mit einem Jungen in der Schule Oralsex. Das Mädchen wurde als lebenslanger Sextäter eingestuft. Ein Junge schoss ein etwas Foto von sich. Er wurde wegen Besitz von Kinderponografie angeklagt.

Diese Bilder sind übrigens echt. Das sind echte Kinder, die für ihr Leben gezeichnet sind. Sie wurden von der amerikanischen Regierung ins Internet gestellt.

Gute Englischsprecher unter Euch sollten mal bei der Quelle vorbeischauen. Dort sind weitere schockierende Infos zu finden.

SchülerVZ lügt und verheimlicht – und nennt das ganze noch "Klartext".

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Auf jeder Startseite von SchülerVZ erscheint momentan dieser Text – „Klartext“ genannt. Leider ist hier gar schuelervz_Logonichts „klar“.

„Stell dir vor, du bist in der Schule und irgendjemand, den du nicht kennst, geht zu dir nach Hause und fotografiert dein Zimmer. Dieser Irgendjemand geht in den nächsten Tagen auch in die Zimmer deiner Freunde und macht Fotos. Als er genug Bilder gemacht hat, will er diese veröffentlichen, obwohl er das nicht darf und obwohl du das nicht willst.“

Was ist denn das für ein schlechter Vergleich? Weiter geht es mit

„Genauso erging es uns letzte Woche. Ein schülerVZ-Nutzer hat mithilfe eines „Crawlers“ illegal Inhalte aus euren Profilen kopiert.“

Eine Lüge. Illegal war das nicht. Gegen die AGB hat er vielleicht verstoßen – allerdings gegen kein Gesetz. Hätte der „Täter“ versucht, SchülerVZ zu erpressen: Das wäre illegal gewesen. Hat er aber vermutlich nicht (RatzO berichtete).

„Der Täter sitzt mittlerweile in Untersuchtung-Haft.“

Sehr aktuell. Das der Täter sich mittlerweile selbst umgebracht hat (RatzO berichtete), verheimtlich SchülerVZ vollkommen.

Die verunsicherten Schüler werden belogen, weiter verunsichert und es werden bewusst wichtige Details verheimlicht…

Erneut Gewalt in Münchener U-Bahn.

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Erneut kam es zu Gewalt in der Münchener U-Bahn. Doch die Zivilcourage isU-Bahn_Mnchent trotz der letzten Vorfälle nicht gestorben.

Ein 21-jähriger Student war laut Presseerklärung der Polizei München mit seiner 19-jährigen Freundin mit der U5 vom Ostbahnhof nach Neuperlach unterwegs. Auf der Fahrt kamen die beiden in Streit mit zwei zunächst unbekannten Männern. Plötzlich versetzte einer der Männer, ein 19-jähriger berufsloser Münchner, dem 21-jährigen Studenten eine Ohrfeige. Ohne, dass dieser Gegenwehr geleistet hatte, wurde er dann an der Haltestelle Neuperlach Zentrum von hinten angegriffen. Gemeinsam mit seinem 16-jährigen Kompagnon traten die beiden Männer auf den am Boden liegenden Studenten ein – die Freundin des Opfers konnte nicht helfen.

Doch auch nach den dramatischen Überfällen der Vergangenheit (RatzingerOnline berichtete), war noch Zivilcourage unter Passanten vorhanden: Ein Pärchen kam dem am Boden Liegenden zu Hilfe. Die Täter, ein 19-jähriger Arbeitsloser und ein 16-Jähriger Schüler, beide Intensivtäter, konnten dank Sofortfahndnung festgenommen werden.

Foto: Marco Barnebeck / pixelio.de

News: Festnahme im Fall Kassandra.

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Schreckliche Dinge, die man zurzeit in den Nachrichten mitbekommt. Zum einen wurde ja der Täter der kleinen Michelle verurteilt – übrigens kritisieren die Eltern von Michelle das Urteil – zum anderen ist da noch diese Sache mit Kassandra. Das Mädcpolizeihen, dass von einem Spürhund im Gully gefunden worden war. Sie hat knapp überlebt.

Nun kommt heraus: Ein 14-Jähriger soll die Tat begangen haben! Es wurde Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen, da er am Tatort gesehen worden sein soll, wie er mit dem Fahrrad flüchtete. Die Polizei wird die Sache schon richtig ermitteln – ich persönlich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein 14-Jähriger einen über 30 Kilogramm schweren Betongully-Deckel anheben kann. Allerdings wurden an seiner Jacke Faserspuren von Kassandras Kleidung gefunden.

Der Jugendliche soll verhaltensgestört gewesen sein und sei der Polizei bereits kurz nach der Tat aufgefallen, berichtete der Leiter der Mordkommission Wolfgang Siegmund, gegenüber der Bild-Zeitung. Er besucht eine Förderschule für kommunikations- und emotional gestörte Kinder. Er war Zeugen wiederholt beim Ärgern kleinerer Kinder aufgefallen und hatte auch bereits Hausverbot bei der nahegeelegenen Hausaufgabenbetreuung.

Kassandra ist mittlerweile aus dem Koma erwacht, kann aber noch nicht befragt werden.

Foto: Paul-Georg Meister / pixelio.de

Erneut Amoklauf in Deutschland.

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Ein neuer Amoklauf auf eine deutsche Schule fand heute morgen statt. Acht Schüler und ein Lehrer sind bei diesem Anschlag verletzt worden. Eine Schülerin schwebt noch immer in Lebensgefahr. Dabei war das Unglück heute morgen schon auf Twitter, von einem anderen Schüler angekündigt worden.

amokDer Täter im schwarzen Umhang ging mit Molotow-Cocktails, einer Axt und zwei Messern auf seine Mitschüler los. 10 Minuten nach Beginn des Anschlages schritt die Polizei ein. Als der Täter auf die Beamten zuging, wurde er durch Schüsse am Kopf verletzt. Gegen den 18 jährigen Täter wird Anklage wegen Mordversuchs erhoben.

Es ist noch offen, wann der Täter vernehmungsfähig sein wird, da er von einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen werden musste und noch selbst in Lebensgefahr schwebt. Innenminister Joachim Herrmann bezeichnete auf einer Pressekonferenz den Zustand des Täters als „kritisch“, so eine schweizer Onlinezeitung.

Der Täter Georg R. (siehe Bild) soll sich bereits in psychologischer Behandlung befunden haben. Auch er soll, laut Mitschüler Tobias St. Einzelgänger gewesen sein und in Pausen alleine gegessen haben.

Morgen wird die Schule geschlossen bleiben.

Ermittlungen gegen "Stinkefingerbeißer".

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Mit den Ermittlungen zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Beteiligten muss sich seit Donnerstagnacht die Villinger Polizei befassen.In einer Gasstätte in der Färberstraße waren sich zwei Männer und eine Frau in die Haare geraten. Der genaue Hergang ist noch nicht bekannt, es scheint jedoch zumindest so gewesen sein, dass im Verlauf der Rangelei die Frau einem der Männer den Mittelfinger gezeigt haben und dieser ihr daraufhin genau in diesen gebissen haben soll. Das aufzuklären und nachzuvollziehen ist nun Sache der angelaufenen Ermittlungen wegen wechselseitig begangener Körperverletzungen.

Text: Suedkurier.

Fummeln verboten!!

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Was haltet Ihr davon?? – Eure Meinung interessiert mich….
Zeitungsbericht – 10. Dezember, 2007 – Spiegel-Online

Experten und Juristen sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach auch bestimmte sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten werden. Selbst „Bravo“ muss bangen: Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein.

Die 15-Jährige aus Pittsburgh im US-Bundesstaat Pennsylvania tat nichts anderes als andere Teenager in ihrem Alter auch: Sie machte Fotos von sich und sandte diese an Bekannte, die sie in Chat-Rooms im Internet kennengelernt hatte. Allerdings: Sie zeigte sich auf den Fotos nackt – in Posen und mit Gesten, in denen Internet-Ermittler der Polizei „sexuelle Handlungen“ sahen. Die Polizei nahm das Mädchen fest und beschlagnahmte ihren Computer wegen „Sexuellem Missbrauch von Kindern“, „Besitz von Kinderpornographie“ und „Verbreitung von Kinderpornographie“.

So unglaublich dieser Fall klingt: Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen „Verbreitung von Kinderpornographie“ verfolgt wird, dürfte bald auch hierzulande Wirklichkeit werden. Eine ähnlich weitgehende Vorschrift soll in wenigen Tagen auch ins deutsche Strafgesetzbuch kommen.

Der Anstoß dazu kommt von der Europäischen Union, die – unter Berufung auf die Uno-Kinderrechtskonvention – in einem Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt.

Nicht nur der Beschluss an sich sorgt hierzulande unter Juristen und Sexualexperten für hilfloses Entsetzen, sondern auch die Art, wie er umgesetzt werden soll. Das Vorhaben sei von einem „sexual- und jugendfeindlichen Habitus getragen“, protestierten Sexualwissenschaftler schon auf EU-Ebene, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung sprach sogar von „moralischer Kolonisierung“, da die neue europäische Definition der Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen Criminal Code zurück geht.

Fummeln beim Kinobesuch – der Jugendliche könnte dran sein

Verantwortlich ist aber nicht nur die Europäische Union. Denn der Entwurf, den die Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche unter Federführung von Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag zur Abstimmung stellen will, geht weit über die ohnehin schon fragwürdigen europäischen Vorgaben hinaus.


[Quelle: Corbis]

„Sexueller Missbrauch von Jugendlichen“ setzt bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist, und damit ein Altersunterschied von mindestens zwei Jahren besteht. Doch nach den EU-Vorgaben macht sich nun auch strafbar, wer eine 16- oder 17- Jährige „missbraucht“: Das wäre nach dem neuen Gesetzeswortlaut schon der Fall, wenn ein Oberstufen-Schüler eine Bekannte ins Kino einlädt, in der Hoffnung, dass sie sich dafür dort zu sexuellen Handlungen bewegen lässt. Das Streicheln ihrer Brüste etwa könnte schon dann strafbar sein, weil die Einladung dann als „Entgelt“ gilt. Geld- oder gar Haftstrafe drohen auch demjenigen, der eine „Zwangslage“ ausnutzt – etwa wenn er versucht, mit einer Jugendlichen intim zu werden, die mangels einer Fahrgelegenheit nach einer Party bei ihm übernachtet. Nach dem Willen der EU soll schon der „Versuch“ künftig unter Strafe stehen.

Für eine Differenzierung nach dem Alter der Opfer hat Deutschland zwar auf europäischer Ebene bis zum Schluss – vergeblich – gekämpft. Doch nun droht die Regierungskoalition sogar den Jugendlichen selbst mit Strafe: Nach Zypries‘ Gesetz machen sich bereits 14- bis 17-Jährige genauso strafbar wie ein Erwachsener.

Justizministerin Zypries hat nun zwar erklären lassen, „einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung“ würden „nicht vom Gesetz erfasst“. Solche Fälle, erläutert ein Sprecher, seien „sozialadäquat“ und fielen nicht unter den „Schutzzweck der Norm“. In der Gesetzesbegründung, räumt das Bundesjustizministerium ein, findet sich eine solche Klarstellung bislang aber nicht.

Wie leicht eine ungeschickte Liebelei zu einem Justizdrama werden kann, wird vielen in diesen Tagen durch den Fall Marco Weiss bewusst. Immerhin geht es dort um einen auch in Deutschland seit jeher strafbaren sexuellen Kontakt mit einer 13-Jährigen – und nicht um ein Verhalten, das hierzulande bislang eher unter „blöde Anmache“ firmiert. Bald aber kann schon dann die Polizei an der Türe klingeln, wenn nach einer ungeplanten Party-Übernachtung inklusive Fummeln die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet – oder vielleicht auch nur ein Nebenbuhler, der enttäuscht verfolgt, wie die Angebetete dem nachläuft, der ständig die Spendierhosen anhat.

Als Opfer mit Kindern, als Täter mit Erwachsenen gleichgesetzt

Die Jugend würde damit im Strafgesetzbuch gleich doppelt abgeschafft. Denn, wie ein Strafrechtsverteidiger und Sexualexperte bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages formulierte: „Als Opfer werden Jugendliche mit Kindern, als Täter dagegen mit Erwachsenen gleichgesetzt“.

Die Opposition im Bundestag protestiert geschlossen wie selten. Im „Altersunterschied zwischen Täter und Opfer“ liege ein „unrechtsbestimmendes Merkmal“, so Jerzy Montag (Grüne), da hier ein „Erfahrungs- und Machtgefälle zum Ausdruck“ komme. Wenn ein Täter künftig sogar jünger sein könnte als das Opfer, würde die bisherige „Schutzidee der Norm auf den Kopf gestellt“. Der Gesetzentwurf, warnt auch Jörg van Essen (FDP), verlasse die Balance „zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz von jungen Menschen vor sexuellem Missbrauch“. Zu befürchten sei, dass Jugendliche nicht geschützt, sondern im „Prozess ihrer sexuellen Selbstfindung massiv eingeschränkt werden“. Und der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Wolfgang Neskovic (Linksfraktion) konstatiert: Auf „geradezu alberne Weise“ werde hier „die hormonelle und lebensgeschichtliche Unterschiedlichkeit junger Menschen relativiert“ – „bisher legales Werbungsverhalten unter Teenagern“ werde „kriminalisiert“.

Quelle: Spiegel Online