Gericht verbietet BKA Weitergabe von Sperrlisten an Provider.

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Ein Bremer Online-Blogbetreiber berichtet heute, dass das BKA seine Sperr-VertrBarriereäge bis zur endgültigen gesetzlichen Grundlage nicht durchsetzen darf.

Das Zivilgericht Wiesbaden hat die erfreuliche Nachricht beschlossen. Auch wenn am 10. Juli 2009 von einem Justiziar des BKAs bestätigt wurde, dass bisher keine Sperrlisten herausgegeben worden seien, so zweifle das Gericht dennoch an, wie weit ein Prozessreferat überhaupt „für das Handeln von Fachabteilungen verbindliche Erklärungen […] abgeben kann“.

Das Gericht zwingt nun das BKA zur unverzüglichen „eidesstaatliche[n] Versicherung seines Präsidenten und […] des für die Erstellung der Listen […] zuständigen Referatsleiters des BKA vorzulegen, aus der sich klar und eindeutig ergibt, dass der zwischen dem Bundeskriminalamt und der [Provider] […] geschlossenen Vertrag bisher nicht umgesetzt wurde und keinerlei Listen bisher dem Provider […] zur Verfügung gestellt worden sind und werden.“

Kurz: Eine Übermittlung jeglicher Sperrlisten zum Provider wird dem BKA durch das Verwaltungsgericht verboten. Der Blogbetreiber Julian Kornberger schreibt weiter, dass – sollte dies dennoch der Fall sein, vermutlich ein Verfügungsbeschluss erlassen wird.

[Schriftsatz des Gerichts]

Foto: Kenneth Brockmann / pixelio.de

Gedanken zum Thema ‚Sexueller Missbrauch‘.

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Nachdem ein ehemaliger Leichtathletik-Trainer nun zu 8 Jahren Haft verurteilt wurde, weil er über 300 Kinder sexuell missbraucht haben soll, gibt es nun in Passau erneut einen Fall extremen Kindermissbrauchs. Ein Judo-Trainer soll sich an weit über 200 Kindern vergangen haben. Akt

Meine Frage dazu: Wie krank muss man sein, um so etwas zu tun? Was muss man selbst erlebt haben, um so etwas zu tun? Zwei Männer, die zusammen weit über 500 Leben junger, sportbegeisterter Jungen zerstörten. Und man hat das Gefühl, als könne man das nie eindämmen. Es muss doch eine Möglichkeit geben, diese Taten zu verhindern – zumal beide Täter auch in der Vergangenheit schon aufgefallen waren.

Was wir brauchen ist definitiv ein besseres Therapieprogramm für straffälliggewordene Pädophile. Ich denke nicht, dass man aus diesem Teufelskreis selbst wieder heraus kommt. Die Ironie an der ganzen Sache ist auch die von Ursula von der Leyen geplante Sperre von kinderpornografischen „Inhalten“ im Web. Zumal nicht die Inhalte, sondern nur die Domain gesperrt wird und sogar von 12-jährigen Kindern innerhalb von 30 Sekunden ausgehebelt werden kann. Es gibt jetzt schon Videos auf Youtube, die die Umgehung der Sperre zeigen – das kürzeste dauert 17 Sekunden! Warum tut die Bundesregierung nichtmal etwas Wichtiges gegen diese Täter, sondern nur Schein-Vorgehen zur Wahlzeit.

Ausserdem möchte ich jene Leute, die für Todesstrafe dieser Täter sind, darauf hinweisen, dass das doch totaler Humbug ist. Ein Täter würde sich dadurch nicht abschrecken lassen. Vielmehr sollte man Geld in Prävention investieren, dass es erst gar nicht zu einem Missbrauch kommt. Würde die Todesstrafe wieder eingeführt werden, würden wir uns zurück bewegen und so handeln, wie es heutzutage noch im Nahen Osten der Fall ist. Auge um Auge – Zahn um Zahn. Vor einiger Zeit berichtete ich über eine Frau, die mit Säure bespritzt wurde. Ein Gericht verurteilte den Täter ebenfalls zu Säure im Gesicht. Ist es das was wir wollen? Soll das wirklich was bringen? Wir sind doch nicht im Mittelalter…

Liebe Frau von der Leyen, wie wäre es mit einem guten Präventionsprogramm und sofortiger Löschung (ohne eine sinnlose Sperre) von kinderpornografischen Inhalten? Ich weiß, Ihnen kommt es nicht auf Kinderpornografie an, Ihre tatsächlichen Beweggründe sind doch eine komplette Kontrolle des Internets.

Foto: Karin Schmidt / pixelio.de

Online-Kontrollwahn geht weiter.

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Klar: Nach den Forderungen von der Leyens, will nun auch Bayern-Innenminister Joachim Herrmann Sperren einrichten – allerdings nicht für Kinderpornographie, wie es zuvor angekündigt wurde, sondern gegen rechtsextreme Seiten. Von sperreKritikern war bereits in der Vergangenheit angezweifelt worden, dass diese Sperren ausschließlich Kinderpornographie aussperren sollen.

Auch der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, hält eine Ausweitung für sinnvoll. Dem Onlinemagazin der Bild sagt er: „Da, wo es einen Straftatbestand gibt, kann eine Netzsperre sinnvoll sein.“

RatzingerOnline meint: Sinnvoll wäre die Methode nur, wenn es sich um eine unumgehbare Sperre handeln würde, die nicht auf Youtube-Videos in 17 Sekunden ausgehebelt wird. Ausserdem ist es nach wie vor nicht korrekt, dass kein Richter in die Entscheidung über zu sperrende Seiten angehört wird.

Wann hört der Kontrollwahn Schäubles, von der Leyens und deren Kollegen endlich auf?

Foto: Carsten Nadale / pixelio.de

Pressemitteilung vom AK Zensur zu neuer Offenbarung von "Zensursula".

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Von der Leyen offenbart: Kinderpornographie nur ein Vorwand zur generellen Inhaltskontrolle im Internet

Zu den Äußerungen von Familienministerin Ursula von der Leyen in der Online-Ausgabe des Hamburger Abendblatts [1] über weiterführende Internet-Kontrollen erklärt der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur:

Ursula_von_der_Leyen_2008 Trotz eines halbherzigen Dementis [2] zeigen die aktuellen Erklärungen von der Leyens, dass die Befürchtungen von Bürgerrechtlern mehr als begründet sind. Entgegen allen anders lautenden Beteuerungen geht es der Ministerin offenbar nicht primär um die Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern um die Etablierung einer umfangreichen Infrastruktur zur Internet-Kontrolle. Aus der Netzgemeinschaft und von den Internet-Zugangsanbietern kamen schon sehr früh Vorschläge, wie man effektiv gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen kann. Auch der praktische Beweis, dass die Vorschläge funktionieren, wurde längst erbracht [3]. Jetzt zeigt sich, warum diese ignoriert wurden: Kinderpornographie ist nur ein Vorwand, um den Boden für eine generelle Inhaltskontrolle im Internet zu bereiten.

Dabei schreckt Frau von der Leyen auch nicht vor Falschbehauptungen zurück. Die bekannt gewordenen Sperrlisten aus den skandinavischen Ländern zeigen: Anders als von der Ministerin behauptet, stehen die Server, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbreiten, nicht in obskuren Bananenrepubliken [4]. Sie stehen unbehelligt in den USA und Westeuropa einschließlich Deutschlands – das ist der eigentliche Skandal [5].

Das Internet war und ist nicht der angebliche ‚rechtsfreie Chaosraum‘. Man muss sich nicht ins Internet begeben, um hemmungslos ‚mobben, beleidigen und betrügen‘ zu können. Im Gegenteil! Es wäre sogar dumm, so etwas ausgerechnet im Internet zu tun, denn die Aufklärungsquote von Straftaten im Internet war nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007 über 50% höher als bei Straftaten ohne Internetbezug [6].

Erst kürzlich hat der frühere Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Sperr-Gesetzes geäußert [7,8]. Wie zahlreiche andere Kritiker hält er den Beschluss nur für sehr begrenzt wirksam und spricht von ’symbolischer Gesetzgebung‘ [9].

Frau von der Leyen scheint das Internet als neues Feindbild ausgemacht zu haben und ignoriert in ihrem Vorgehen alle Argumente der Fachleute. Mit ihren jüngsten Äußerungen weitet sie die Kampfzone deutlich aus: Es geht nicht mehr nur um gesellschaftlich einvernehmlich geächtete Schwerstkriminalität, sondern auch um individuelle Moralvorstellungen und Benimmregeln. Dafür definiert sie kurzerhand die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde um: vom Abwehrrecht gegen den Staat in eine Pflicht zum staatlichen Eingreifen [10].

Wir fordern daher die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf:

Reduzieren Sie die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts und erweisen Sie unserem Grundgesetz wieder mehr Achtung.“

 

[1] http://www.abendblatt.de/politik/article1120772/Kampf-gegen-Schmutz-im-Internet-wird-verschaerft.html
[2] http://www.welt.de/politik/article4242399/Von-der-Leyen-stellt-klar-keine-weiteren-Sperren.html
[3] http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
[4] http://blog.odem.org/2009/07/schurkenstaat-indien.html
[5] http://blog.odem.org/presse/FITUG-Pressemeldung-Internet-Sperren.pdf
[6] 82,9% gegenüber 55,0% Aufklärungsquote. Zahlen aus: PKS 2007, Herausgeber: Bundesministerium des Innern; http://www.bka.de/pks/pks2007/
[7] http://www.presseportal.de/pm/7840/1449438/zdf
[8] http://aspekte.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,7611174,00.html
[9] http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/Interview_mit_Wolfgang_Hoffmann-Riem/500/809494?inPopup=true
[10] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/02/die-meinungsfreiheit-als-sondermull/

Foto: Michael Panse, Erfurt

Tauss ist erster Piratenabgeordneter.

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taussJörg Tauss ist heute aus der SPD ausgestiegen und zur Piratenpartei gewechselt. Hintergrund sind die Entscheidungen und Veränderungen der SPD zur Internetsperre von der Leyens, die in der Szene „Zensursula“ genannt wird. Tauss möchte mit dieser Aktion, seine Meinung zu diesem Gesetz und seinen klaren Protest demonstrieren. Von der Piratenpartei wird Tauss als „erfahrenster Abgeordneter im Bereich Neuer Medien“ bezeichnet und könne daher – im Gegensatz seiner Kollegen – sehen, was für eine piratGefahr dieses Zensurgesetz birgt.

Der RatzingerOnline-Blog hat Jörg Tauss per E-Mail zu seiner Entscheidung gratuliert und nocheinmal betont, wie sehr es bewundert wird, dass ihm SEINE Meinung und seine Echtheit wichtiger ist, als seine Karriere. Im Gegensatz manche Kollegen.

Tauss soll laut SPD-Vorsitzenden sein mandat zurückgeben – schließlich habe er das Mandat nur durch die SPD bekommen. Er weigert sich, dem nachzukommen. Somit ist Tauss Deutschlands erster Piratenpartei-Abgeordneter.

Tauss war in der Vergangenheit durch Besitzes von Kinderpornografie in die Öffentlichkeit geraten. Er behauptete stets diese pornografischen Inhalte für Recherchen benötigt zu haben. Die Piratenpartei heisst Tauss gerne Willkommen, da diese Vorwürfe bisher nicht bestätigt werden konnten.

Internetzensur nun sicher.

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Sehr traurig…
…ist die Existenz des heute verabschiedeten Gesetzes zur Internetzensur. In Zukunft werden also alle Kinderpornoseiten – statt sie zu löschen und komplett unaufrufbar zu machen – gesperrt. Diese Sperre lässt sich in 17 Sekunden ausschalten!

Das umstrittene Gesetz sollte per Petition gekippt werden. Über 130.000 Menschen unterschrieben die Petition innerhalb weniger Wochen. Es wird vermutet, dass sich diese Zensur auch auf weitere Bereiche (Regierungskritische, Piraterie) ausweiten soll. Lobbyisten haben ihr Interesse schon angemeldet.

Da ich keine Zensur akzeptieren werde, werde ich wie viele hunderte anderer Internetnutzer in Deutschland wohl einen eigenen DNS-Server aufziehen müssen.

[Mehr Infos bei WE]

Von der Leyen: Anzeige wegen Verbreitung ponografischer Schriften.

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gerechtLaut Informationen der Szene hat ein Zensurgegner Frau von der Leyen wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften angezeigt. Einem Bericht des Spiegels zufolge hat die Familienministerin im Januar 2009 zahlreichen Journalisten in Anwesenheit eines Polizeibeamten etliche kinderpornografische Aufnahmen gezeigt und somit gegen das Strafgesetz verstoßen. Der entstprechende Zensurgegener wandte sic mit folgendem Text an die Strafverfolgungsbehörden:

„Frau Ursula von der Leyen, Frau Iris Bethge, Herr Bjørn-Erik Ludvigsen und möglicherweise weitere Personen habn anläßlich einer Pressekonferenz, wie man dem Artikel auf Spiegel-Online entnehmen kann ( http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601517,00.html ) kinderpornographisches Material auf einem PC aufgerufen und Dritten zur Verfügung gestellt. Damit dürften diese Personen den Straftatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischen Materials erfüllt haben. ich fordere Sie auf, umgehend entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und die handelnden Personen ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“
(Quelle, Foto: Gerd Altmann / pixelio.de)

Thema: Web-Zensur. Auszug aus dem Forum des Bundestags.

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

dass Sie in diesem „Forum“ verkehren, sagt eigentlich schon, dass Sie politisch engagiert sind und die aktuellen Lügenmärchen nicht glauben wollen. (Den Ausdruck Lügenmärchen lasse ich aus gutem Grund so stehen, denn eine Lüge ist genau das, was Ministerin von der Leyen verbreitet hat, als sie behauptete, der Stopp-Schild-Aufruf diene der Abschreckung und es würden keine Verbindungsdaten des Aufrufenden gespeichert, während im Hintergrund bereits an der Echtzeitüberwachung der Aufrufe gearbeitet wurde.)
Trotzdem will ich Sie bitten, einen Augenblick lang Ihre eigenen Argumente, die für eine Eintragung in die Petitionsliste sprechen, zu überdenken, vor allem deshalb, weil auf diesem Server auch eine „Gegenpetition“ zu finden ist, die die sofortige Umsetzung der Sperrmaßnahmen fordert.

Jeder Mensch mit gesundem Unrechtsbewusstsein weiß, dass der Missbrauch von Kindern eine Straftat darstellen und auch konsequent verfolgt werden muss. Dass es sich hierbei aber „nur“ um eine Straftat handelt, darf nicht vergessen werden. Andere Menschen zu Hass oder Gewalt gegen solche Straftäter aufzustacheln, nur weil man selbst die Straftat für ekelhaft hält, ist in Deutschland glücklicherweise ebenfalls eine Straftat:

Zitat
§ 130 StGB Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ich möchte deshalb alle Mitlesenden dazu auffordern, in dieser Thematik nicht gezwungen emotional und politisch korrekt zu argumentieren, sondern demokratisch. Zum einen ist Kindesmissbrauch nicht der Konsum von Kinderpornographie und auch nicht damit vergleichbar, zum anderen bleibt eine Straftat eine Straftat, ein Straftäter ein Straftäter und eine Verteufelung eines solchen macht genau das erst möglich, was in der Politik zurzeit passiert, nämlich die Aufstachelung des Volkes gegen einen imaginären Feind, den Kinderpornographiekonsumenten, der nebenbei mit dem gemeinen Kinderschänder und -mörder gleichgesetzt wird und gleichzeitig doch völlig undefiniert ist, seit es auch als Kinderpornographie gilt, wenn ein 18jähriger Junge Nacktfotos seiner 17jährigen Freundin anfertigt.

Was in den letzten Tagen unter der Führung von Ministerin von der Leyen geschieht, ist kalt konzipierter Missbrauch von Missbrauchsopfern. Mit einem Lächeln und völlig ohne Scham benutzt sie die menschenverachtenden Schicksale von hilflosen Menschen, um in Deutschland Unterstützung für die Schaffung einer Sperrinfrastruktur zu erhalten. Der Titel dieses Threads rührt daher, dass es in diesem ganzen Unternehmen nicht um Kinderpornographie geht und Menschen nicht den Fehler machen sollten, das anzunehmen.

Es wurde bereits mehr als deutlich gesagt, dass die Verwaltung der Liste, die Kriterien, nach welchen eine Website böse ist, sowie die Liste selbst, strenger Geheimhaltung unterliegt und für das Volk nicht zugängig gemacht werden soll. Demnach bestimmt nicht der Gesetzestext die Sperrkriterien, sondern das BKA. Dass im Gesetzestext nicht einmal die Rede von „Kinderpornographie“ sein wird, außer vielleicht im Kontext „zum Beispiel: …“, werde ich mit jedem Leser wetten.

Den Befürwortern der Internetzensur sollte schon folgender Gedanke zu denken geben: Laut einer aktuellen Veröffentlichung des CCC (falls Sie diesem nicht vertrauen, die Zahlen sind leicht recherchierbar, ich habe es selbst geprüft) liegen 96% der Websites, die auf den Sperrlisten von Dänemark und Finnland stehen, in Europa, den USA, Australien und Kanada, also in Ländern, in denen rechtlich ohne große Probleme gegen Server mit Kinderpornographie vorgegangen werden kann. Dass dies nicht getan wird, obwohl die Server bekannt sind, sondern der Straftatbestand in Deutschland einfach ausgeblendet werden soll, ist schon ein Indiz dafür, dass es eben keinesfalls um die Ausblendung von Kinderpornographie geht – die einfacher und effektiver erreicht werden könnte -, sondern um die Ausblendung von Websites, ohne dass diese mit verfügbaren rechtlichen Mitteln vom Netz genommen werden könnten, weil sie legal sind.

Wenn Sie die Sperrlisten der skandinavischen Länder durchsuchen, was in Deutschland allerdings schon eine Straftat ist, dann werden bzw. würden Sie dort auch Websites von Online-Casinos, legaler homosexueller Pornographie sowie bekannte internationale Web-Foren und private Weblogs finden. Möglich wurde dies dadurch, dass, genauso wie in Deutschland geplant, die Kriterien für zu sperrende Seiten nicht explizit in einem Gesetzestext verankert, sondern geheimgehalten wurden und einer staatlichen Behörde unterlagen. Spätestens hier ist ein Eingriff in die Informationsfreiheit gegeben, da nicht mehr nur Seiten mit illegalem Inhalt unterdrückt werden, sondern auch Seiten, die nach deutschem Recht legal sind.

Gegen diesen Schritt wendet sich diese Petition. Ich würde mir deshalb wünschen, dass die Diskussion um die Internetzensur sich mehr auf die Ebene des Eingriffs in die Informationsfreiheit und die Volksbemutterung durch eine Website-Prüf-Einheit verlagert, weg von Pro und Contra der Ausblendung von Kinderpornographie.

Mit freundlichen Grüßen

ein beunruhigter Bürger

Quelle: Bundestags-Forum

Petition gegen Webzensur.

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petitionMeine Twitter-Mitleser haben sie sicher schon alle unterschrieben – alle anderen werden hiermit dazu aufgefordert und gebeten. Es geht um die Online-Petition gegen die von Ursula von der Leyen (im Folgenden Zersursula genannt) angeregte, unwirksame und unerwünschte Internetsperre, die bald in Deutschland aktiviert werden soll. Kinderpornographie sollte richtig polizeilich verfolgt werden, statt mit einer einfach zu umgehenden Sperrung „gesichert“ zu werden.

(Mittlerweile sind es 13214 Unterzeichner, ich bin Nummer 4674.)

Der Arbeitskreis Zensur und der RatzingerOnline-Blog bitten um Unterstützung:
[Zur Petition beim Deutschen Bundestag (Unterschreiben!!)]
(Registrierung erforderlich)

Hier nochmal der Originalwortlaut der Petition:

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Danke.!

Neues Stoppschild gegen Zensurula.

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stoppManch einer, der heute meinen Blog betrat, durfte sich über mein neues Stopp-Schild beim Eintritt auf diese Seite gewundert haben. Keine Angst, erscheint bei jedem nur einmal – danach ist Ruhe. Aber irgendeinen Protest muss man ja gegen diese Kinderporno-vorschieben-damit-wir-das-Internet-zensieren-können-Aktion von der von der Leyen unterstützen. 86% der deutschen Internetnutzer sind gegen eine solche Sperrung. Das Problem sollte an ganz anderen Zipfeln gepackt werden.

Naja. Meine Meinung kennt ihr. Genauso, wie zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Viele Grüße!

PS: Mehr Infos gibts unter http://www.stopp-seite.de/