Vorsicht, Prügelsanitäter!

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Statt zu helfen und zu retten, rastet ein Rettungssanitäter bei der Castor-Demo im Wendland total aus. Mit einem Rucksack unterstützt der Prügelsanitäter die Prügelpolizisten und haut auf die Demonstranten ein.

[Link zur ZDF-Mediathek]

Außerdem noch interessant: In dem folgenden Video haut ein Demonstrant wieder den Kopf gegen die Faust eines Polizisten (etwa bei 2:20). In Wirklichkeit natürlich andersherum, aber die Szenen sind spektakulär:

[Zum Youtube-Video]

Bahn: Wegen Angst vor Gewalt dürfen sich Mitarbeiter Pseudonyme geben. #s21 schuld?

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Gut, dass die Bahn wöchentlich die unseriösen Schlagzeilen neu erfindet: So vergisst man logonicht, dass es diesen Laden noch gibt.

Ab sofort sollen Zugbegleiter und -mitarbeiter Pseudonyme statt echter Namen verwenden dürfen. In dem Bericht der Frankfurter Rundschau wird sogar erzählt, wie sich Frau Yildiz in der Zukunft in Schmidt umbenennen möchte – bei der Bahn nun alles kein Problem mehr… Als Begründung wird angegeben, dass Bahnmitarbeiter wohl oft geschlagen, beleidigt oder bespuckt werden.

Was daran durch diese neue Regelung geändert werden soll, ist mir unbekannt. Denn die meisten der jährlich 800 Fälle geschehen unmittelbar im Berufsalltag – und nicht im Privatleben. Und ich denke, Polizisten, Straßenarbeiter oder Richter haben kein geringeres Risiko mit „Kundschaft“ Ärger zu bekommen, als Bahnmitarbeiter.

Zumal der Kontrolleur, der mich stets kontrolliert, nur eine Nummer hat.

Bild: Peter von Bechen / Pixelio.de

Update I.: Verfahren gegen S21-Prügelpolizisten eingestellt.

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Erinnert ihr Euch noch an den Prügelpolizisten von Stuttgart? Ich habe damals Strafanzeige gestellt. Das ist nun etwas mehr als 3 Wochen her. Heute habe ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhalten. Und ich wusste schon vor dem Öffnen, was dieser enthalten würde:

Das Verfahren gegen Polizeikomissar H. ist eingestellt.

Zur Begründung (die übrigens 13 Seiten enthält) wird genannt (HIER ALS PDF RUNTERLADEN)

„Beim Abtransport der vier Personen (im Baumhaus) zum Polizeipräsidium kam es gegen 03:00 Uhr zwischen den eingesetzten Polizeibeamten und einem Teil der anwesenden Personen, die gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten, zu teilweise heftigen verbalen Auseinandersetzungen. Vereinzelt kam es auch zu Tätlichkeiten. So wurde ein Kraftfahrzeug der Polizei durch eine mit von einem nahe gelegenen Biergarten herbeigeschafften Biertischen und Bierbänken errichtete Barrikade behindert. In diesem Zusammenhang wurde eine männliche Person wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Gewahrsam genommen.

 

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen versetzte Polizeikomissar H. einer nicht identifizierten weiblichen Person mit der Hand einen Schlag ins Gesicht. In dem sich anschließenden Gerangel zwischen Polizeibeamten und Demonstranten wurde eine nicht identifizierte männliche Person durch Polizeimeisterin D. zurückgedrängt, wobei die Polizeibeamtin dieser Person ebenfalls ins Gesicht schlug. Diese Ereignisse wurden auf einem am selben Tag zunächst vom Nachrichtensender n-tv und dann auch von anderen Sendern und im Internet veröffentlichen Videofilm, dessen Urheber nicht bekannt ist, aufgezeichnet.

Wegen des Verhaltens der Polizeibeamten PK H. und PMin D. haben mehrere Personen […] Anzeige erstattet. […] Dass einer der Anzeigenerstatter Tatzeuge war, […] (ist) nicht ersichtlich und weil sämtliche Anzeigenerstatter und Beschwerdeführer sich auf die Fernsehberichterstattung bzw. die Internetveröffentlichung bezogen haben, nicht anzunehmen.“

Was spielt das für eine Rolle, ob es Augenzeugen vor Ort gab, oder nicht?

„[…] Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen in der Nacht auf den 07.09.2010 war auch ein Bereitschaftspolizeihundertschaft eingesetzt. […] Beim Eintreffen der Hundertschaft an der Örtlichkeit im Mittleren Schlossgarten am 06.09.2010 um 23:52 Uhr befanden sich dort zunächst ungefähr 30, alsbald aber über 100 Personen, die lautstark mittels Lärm gegen die polizeilichen Maßnahmen protestierten. […]“

…was der guten Organisation der Parkschützer zu verdanken ist…

„Dem vom Polizeihauptkomissar P. geführten Taktischen Einsatzzug war der AUftrag erteilt worden, die Absperrung um den Baum zu errichten und ein Fahrzeug für den Abtransport der in Gewahrsam genommenen Personen bereitszuhalten. […] Die Fahrerin Polizeimeisterin J. wurde von Demonstranten angegangen, die auch mehrfach die Fahrertür öffneten. Der Zugführer Polizeihauptkomissar P. befürchtete, dass die Personen in das Innere des fahrzeugs gelangen und dieses besetzen könnten, weshalb er PK H. anwies, mit seiner Gruppe das Fahrzeug zu umstellen.“

Wie? Ein „Gefangenentransporter“ hat keine Knöpfe um von Innen heraus abzuschließen??

„Unter den Personen , die daraufhin die Polizeibeamten der von PK H. geführten Gruppe verbal attackierten, befand sich auch eine weibliche Person, die sich bereits zuvor durch ein Verhalten, das auf hochgradige Erregung schließen ließ, aufgefallen war. PHK P. sah sich sogar veranlasst, Sanitäter zu ihr zu schicken, um sie zu beruhigen, was diesen allerdings nicht gelang.“

Habe ich gerade richtig gelesen? Ist Deeskalation nicht Aufgabe der Polizei?

„[…] Immer mehr Personen kamen hinzu, verlangten von den Polizeibeamten, mit ihnen zu diskutieren, und drängten diese nach hinten in Richtung des Fahrzeugs. Darunter auch die bereits erwähnte weibliche Person, die fortlaufend schrie, immer näher auf PK H. zuging und einen hysterischen Eindruck erweckte, wobei sie sich vor allen darüber erregte, dass die Motoren des Lichtmastenkraftwagens sowie des erwähnten zum Abtransport in Gewahrsam Genommener bereitgestellten Gruppenfahrzeugs liefen. […] Unvermittelt ergriff die weibliche Person den Schlagstock des PK H., der auf der linken Körperseite auf Höhe des Oberarms aus der Körperschutzausstattung des Polizeibeamten herausragte, zog diesen ein Stück heraus, ließ aber sogleich wieder los und zog ihre Hand zurück. Im selben Moment versetzte PK H. der weiblichen Person mit der rechten Hand einen Schlag in das Gesicht. […]“

Auf dem Video sieht das gaaanz anders aus. Die „weibliche Person“ berührt den Polizisten nicht mal eine halbe Sekunde.

„Der festgestellte Sachverhalt beruht auf Einsicht in Videoaufzeichnungen sowie auf den Aussagen und Stellungnahmen eingesetzter Polizeibeamter […] Die Angaben der Polizeibeamten sind plausibel, in sich schlüssig, widerspruchsfrei und glaubhaft.

War ja klar…

Zu einem – wenngleich nicht selten anzutreffenden – generellen Misstrauen gegen Feststellungen der Polizei im demokratischen Rechtsstaat besteht, wie schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, keine Veranlassung. […]“

Ich wusste, dass sowas noch kommt. Aber das mit dem Rechtsstaat hätten sie in diesem Zusammenhang ruhig streichen können…

„PK H. hat nach der Eröffnung des Tatvorwurfs angegeben, auf dem auf der Internetplattform „Youtube“ veröffentlichten Videofilm könne man erkennen, dass die weibliche Person ihm an den Oberkörper gefasst habe. In Wirklichkeit aber habe sie an seinen Schlagstock […] gefasst. […]“

Wie? Man hat gesehen, dass sie ihn berührt habe, aber das war dann doch nicht so? Dann sind das vielleicht gar keinen Bäume um die da gestritten wird, sondern nur Blumen?

„Von dem Ereignis im Zusammenhang mit PK H. erfuhr EPHK B. erst später, als der Zugführer PK A. berichtet habe, soeben habe eine Demonstrantin versucht, einem Polizeibeamten den Einsatzstock zu entreißen, wogegen der Polizeibeamte sich gewehrt habe. Bei dem Gerangel habe die Frau einen Stoß oder Schlag erhalten. Die Sache sei aber ausgeräumt, der Polizeibeamte habe sich entschuldigt. […]“

Ach, na dann ist ja alles wieder gut. War ja auch nur ein Stoß…

Zwar ist die Aussage des PK U. zu den Angaben der PMin D. insoweit widersprüchlich, als er angegeben hat, die Polizeibeamtin habe mit der anderen Hand nach der männlichen Person geschlagen, jedpch betrifft dieser Widerspruch nicht den Kern des Geschehens und ist deshalb nicht erheblich.

So siehts aus.

Zwar ist den Videofilmen, soweit die Ereignisse darauf abgelichtet sind, nicht zu entnehmen, dass sie weibliche Person den Schlagstock des PK H. wegzunehmen versuchte, dies wird dadurch aber auch nicht ausgeschlossen […]. Die polizeilichen Maßnahmen waren insgesamt berechtigt. Nach § 163b Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. §§ 46 Abs. 1 OWiG war die Polizei berechtigt, die Personalien der „Baumbesetzer“ […] festzustellen. Hierzu durften die Betroffenen auch mit den erforderlichen Mitteln von dem Baum geholt werden. Hierbei war nach §§ 50 ff. PolG erforderlichenfalls auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs zulässig. […] Der einzelnen Anzeigen zu entnehmende Vorwurf, der Einsatz des SEK belege die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen, ist unbegründet, weil das SEK nicht im Hinblick auf eine – in Wirklichkeit vorhandene – Gefährlichkeit der Betroffenen eingesetzt wurde, sondern um deren sachgerechtes und sicheres Herabbringen von dem Baum zu gewährleisten. […] Das Beseitigen des Baumhauses durch die Polizei war zur Vermeidung weiteren unzulässigen Nächtigens nach §§ 1, 3, 7, 49 Abs. 2, 50, 60 Abs. 2 PolG zulässig. PK H. wäre berechtigt gewesen, die Wegnahme seines Einsatzstockes zu verhindern. Schlagstöcke sind nach der Bestimmung der Verwaltungsvorschrift zu §50 Abs. 2 PolG Waffen, die im Polizeidienst zu verwenden sind. […] Das unverzügliche Unterbinden einer solchen Störung mittels eines Schlages in das Gesicht als Mittel des unmittelbaren Zwangs ist weder ungeeignet noch von vornherein unverhältnismäßig.

Aber jetzt kommts…

Dass die Betroffene zum Zeitpunkt des Schlages, wie sich aus der Videoaufzeichnung ergibt, ihre Hand bereits wieder zurückzog, also offensichtlich ihren Versuch, den Schlagstock wegzunehmen, aufgegeben hatte, hat der Polizeibeamte, der nach seiner glaubhaften Einlassung […] reflexartig reagierte, nicht erkannt. Deshalb war der Schlag zwar letztlich nicht mehr gerechtfertigt, jedoch handelte PK H. im Irrtum […] und deshalb nach § 16 Abs. 1 StGB nicht vorsätzlich.
[…]
H.
Oberstaatsanwalt

Und das zweite Verfahren gegen eine Polizistin wurde dann wegen Notwehr (§ 32 StGB ) eingestellt.

Macht Euch Euer eigenes Bild…

Strafanzeige: Polizist schlägt Demonstrantin bei Stuttgarter Protesten (Video).

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Im Rahmen einer Räumungsaktion durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei hat ein Polizist eine Demonstrantin gestern angegriffen.

Nach Beleidigungen und einem leichten Schubser rastet ein Polizist nach Demonstrationen gegen Stuttgart 21 gestern völlig aus: Er verpasst einer Dame einen Faustschlag ins Gesicht – festgehalten von einer Videokamera eines Nachrichtensenders. Demonstranten, die gegen die Fällung hunderter Bäume wegen dem Großprojekt Stuttgart 21 waren und sich diesbezüglich ein Baumhaus auf einem der Bäume bauten, wurden gestern von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei vom Baum geholt.

Der RatzingerOnline-Blog stellt Strafanzeige gegen unbekannt.

Hier das Video (ab Sekunde 18 ist die Szene zu sehen):

(Zur Version, auf der der Polizist nicht verpixelt ist)

Einsatz eskaliert: "Brutale Gewalt von Polizisten".

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Ein Einsatz des USK gegen einen Griller in München eskaliert: Die Polizisten malträtieren den Mann vorgewalt laufender Kamera – doch vor Gericht wird nur er verurteilt.

Die Bilder sind schockierend. Sie zeigen mehrere Polizisten, die auf einem halbnackten Mann knien. Sie pressen seinen Körper auf den Boden, Kopf und Hals liegen auf einer Bordsteinkante. Vor Schmerzen kann der Mann gar nicht mehr reagieren, er stöhnt.

Schließlich wird der Mann auf die Knie gezerrt, die Hände hinter dem Rücken gefesselt muss er in die Kamera blicken. Der Mann ist nicht etwa ein Schwerverbrecher. Er hat lediglich da gegrillt, wo es nicht erlaubt ist. Und er hat nicht sofort seinen Ausweis hergezeigt.

Jan A. ist ein gebürtiger Pole. Er lebt seit über 20 Jahren in Deutschland und ist Handwerker. Noch nie im Leben hatte er Ärger mit der Polizei – bis zu diesem Apriltag am Feringasee.

Es ist an einem dieser ersten Tage im Jahr, an denen die Sonne richtig warm scheint. Bis zu 15.000 Menschen sollen sich da am See breitmachen. Doch auch hier sollten die geltenden Gesetze eingehalten werden und so kontrolliert die Polizei die Verbotszonen – ein hoffnungsloses Unterfangen. Aus Sicherheitsgründen fordert er Hilfe von etwa 25 Personen (Unterstützungskommando) an.

Gegen 16 Uhr wird Jan A. kontolliert. Mit 0,8 Promille ist er etwas angetrunken – möchte aber nicht gefilmt werden. Seine Frau versucht, mit der Hand die Sicht der Polizeikamera zu verwehren. In seinem Land könne er sich benehmen wie er wolle, hier nicht, ist zu hören. Es soll die Stimme eines Beamten sein. „Fuck you“ sagt Jan A. daraufhin.

Die ganze Situation eskaliert als A. den Beamten nicht seinen Ausweis zeigen will. „Wir haben ihm unmittelbaren Zwang angedroht“, behauptet ein Polizist. Als er ihm in die Gesäßtasche langen wollte, habe Jan A. seine Hand weggeschlagen und ihn weggeschubst.

Doch das ist auf dem Video nicht zu sehen, es fehlen exakt sechs Sekunden! In der nächsten Szene ist ein Gerangel zu sehen, bei dem Jan A. zu Boden gebracht wird. Mehrere Beamte knien schließlich auf dem 46-jährigen Familienvater.

Ein USK-Beamter erleidet bei der Aktion eine Daumen-Stauchung. Die Anklage gegen Jan A. lautet daher nicht nur auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, sondern auch auf vorsätzliche Körperverletzung. Die Verteidiger Julia Weinmann und Andreas Fuchs sind entsetzt. Solch „brutale Gewalt von Polizisten“ habe sie noch nie gesehen, sagt Weinmann.

Bei Gericht besteht Annahme, das der Richter befangen ist. Amtsrichter Andreas Schätzl erwähnte, dass es sich um eine „harte Behandlung“ handle – dies sei ihm jedoch egal. Schätzl hört sich drei Zeugen an, allesamt Polizisten. Die Aussagen sind deckungsgleich. Dem Anwalt reicht das nicht. „Was wir hier sehen, ist ein äußerst brutaler Polizeieinsatz“, sagt er. „Und warum? Weil eine Familie am erst schönen Tag im Jahr grillen möchte und der Mann nicht gleich seinen Ausweis herzeigt.“ Die Beamten hätten „jede Verhältnismäßigkeit“ überschritten und offenbar „noch nie etwas von Deeskalation“ gehört.

Die Entscheidung des Richters fällt. Von den geforderten 100 Tagessätzen der Staatsanwaltschaft, spricht er nach 3 Minuten Entscheidung sein Urteil aus: 90 Tagessätze zu je 45 Euro…

Jan A. hat Atteste vorgelegt über Schürfwunden, Prellungen und Stauchungen. Es sind nur äußere Verletzungen, die inneren sitzen viel tiefer.

Ich persönlich kann verstehen, wie man sich in einer solchen Situation fühlt. Ich selbst wurde ungerechterweise von der Polizei auf dem Oktoberfest im Rahmen einer Pressetätigkeit festgenommen, einige Meter im Auto auf dem Boden liegend durch die Innenstadt gefahren und auf offener Straße rausgeworfen. Anzeige konnte ich nie erstatten, weil mir die Namen nicht bekannt gewesen waren.

Wollte nicht duschen: Mädchen (10) mit Elektroschocks außer Gefecht gesetzt.

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Mit einer Elektroschockpistole hat ein Polizist in den Vereinigten Staaten eine Zehnjährige außer Gefecht gesetzt. taserDas Kind hatte nicht duschen wollen.

Ein bockiges Mädchen (10) ist in den USA von einem Polizisten mit einem Elektroteaser außer Gefecht gesetzt worden.

Die Mutter rief die Polizei, nachdem sich ihre Tochter mit Händen und Füßen wehrte, vor dem Zubettgehen zu duschen. Ein Beamter versuchte vergeblich, die Zehnjährige zu bändigen. Sie habe „wild um sich getreten“. Die Mutter meinte, es wäre möglich, den Teaser zu nutzen, wenn es nötig sei. Darauf hin kam die Elektroschockpistole zum Einsatz.

taser2Durch abgeschossene Drähte mit Widerhaken direkt in den Körper des jungen Mädchens wurden starke Stromimpulse abgefeuert. Das Mädchen war wehrlos.

Das Kind ist seit dem Vorfall im Kinderheim untergebracht. Der von der Mutter geschiedene Vater beklagte den Vorfall. Zwar habe seine Tochter emotionale Probleme, stelle aber keinesfalls eine Gefahr dar. „Sie hat nicht verdient, wie ein Tier behandelt zu werden“, sagte er. Die Polizei erklärte, gegen den Beamten seien keine disziplinarischen Maßnahmen eingeleitet worden.

Nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation Amnesty International hingegen spielten Taser in den USA seit Juni 2001 bei über 350 Todesfällen eine Rolle, darunter beim Tod von zwei Minderjährigen in diesem Jahr. Der Hersteller der umstrittenen Elektroschockpistolen, Taser International, hat im Oktober erstmals vor möglichen Herzproblemen durch den Einsatz der Geräte gewarnt.

Erneut Gewalt in Münchener U-Bahn.

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Erneut kam es zu Gewalt in der Münchener U-Bahn. Doch die Zivilcourage isU-Bahn_Mnchent trotz der letzten Vorfälle nicht gestorben.

Ein 21-jähriger Student war laut Presseerklärung der Polizei München mit seiner 19-jährigen Freundin mit der U5 vom Ostbahnhof nach Neuperlach unterwegs. Auf der Fahrt kamen die beiden in Streit mit zwei zunächst unbekannten Männern. Plötzlich versetzte einer der Männer, ein 19-jähriger berufsloser Münchner, dem 21-jährigen Studenten eine Ohrfeige. Ohne, dass dieser Gegenwehr geleistet hatte, wurde er dann an der Haltestelle Neuperlach Zentrum von hinten angegriffen. Gemeinsam mit seinem 16-jährigen Kompagnon traten die beiden Männer auf den am Boden liegenden Studenten ein – die Freundin des Opfers konnte nicht helfen.

Doch auch nach den dramatischen Überfällen der Vergangenheit (RatzingerOnline berichtete), war noch Zivilcourage unter Passanten vorhanden: Ein Pärchen kam dem am Boden Liegenden zu Hilfe. Die Täter, ein 19-jähriger Arbeitsloser und ein 16-Jähriger Schüler, beide Intensivtäter, konnten dank Sofortfahndnung festgenommen werden.

Foto: Marco Barnebeck / pixelio.de

Polizeiangriff auf friedlichen Demonstranten auf "Freiheit statt Angst" gestern in Berlin.

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Eigentlich wollte ich auch auf der Demo gegen Überwachung dabeis ein. Doch auf der „Freiheit statt Angst“-Demonstration am 12. September 2009 kam es zu Übergriffen von Polizisten auf friedliche Demonstranten. Auf dem Blog von Blogger „Fefe“ (Felix von Leitner) erschien ein Internetvideo, auf dem die Übergriffe zu sehen sind.

Ein friedlicher Fahrradfahrer ist dort zu sehen, der einem Polizisten eine Anzeige androht, da dessen Freund „unter unfreundlichen Umständen festgesetzt“ worden sein soll. Selbst die Polizei ermittelt nun in eigenen Reihen, wie die Tagesschau berichtet. Demnach sagte ein Sprecher der Berliner Polizei aus, dass selbst das Landeskriminalamt in die Ermittlung des Zwischenfalls eingeschalten wurde, um eine möglichst rasche Aufklärung zu gewährleisten.

Selbst der CCC (Chaos Computer Club) hat sich in den Fall eingemischt und eine Grafik zur AUfklärung beigesteuert (siehe unten).

ccc

Polizei beendet unangemeldetes ‚Kaffeekränzchen‘.

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So skurril die Überschrift klingen mag, entspricht sie doch der Wahrheit. Ein unangemeldetes Kaffeekränzchen von Studenten in Kreuzberg wurde am Freitag von rund 100 behelmten und stark bewaffneten Polizisten beendet.

dscf513117 Studenten aus Berlin und Spanien trafen sich laut Angaben der Freien Universität im Café Simitdchi in der Adalbertstraße, um sich mit Journalisten über einen anstehenden Bildungsstreik zu unterhalten, bis die Staatsgewalt dieses unterbrach. Telefonieren und Fotografien wurde prompt verboten – die Beteiligten wurden einzeln abgeführt und durchsucht.

Ein Mitarbeiter des Cafés Simitdchi bestätigt die Schilderung weitgehend. „Die haben sich was zu trinken, Tee oder so, gekauft und draußen vor den Laden gesetzt“, schreibt die Berliner Tageszeitung in Bezug auf eine Bedienung. Keiner habe politische Sprüche gerufen oder Transparente entfaltet.

Laut Pressestelle der Polizei war die Gruppe einer Streife aufgefallen. Die Beamten gingen von einer „nicht angemeldeten Versammlung“ aus. Sichergestellt wurden ein Taschenmesser, zwei Sturmhauben und eine Fahne. Anhand dieser beschlagnahmten Utensilien ist wohl erkennbar, dass keine große Aktion geplant gewesen sein kann.

Der Innenpolitische Sprecher der Grünen Lux meinte: „Die Polizei hätte das einfach dulden können“. Er frage sich, ob nicht politische Motive hinter dem Einsatz stünden. Er will beim Innensenator nachhaken.

Auch Erhart Körting, innenpolitischer Sprecher der SPD will in diesem Falle nochmal nachhaken.

Die TAZ empfielt allen, bei Versammlungen – dazu zählen auch Treffen mit Freunden – auf Nummer sicher zu gehen und diese vorher anzumelden.